MP3 Player aus China

  • Zitat

    Ich verweise auf die Zoll-FAQ, weiter unten der Bereich "Generelles". Die Einfuhr von Plagiaten ist strafbar, und der Zoll wird sich an den Empfänger der Ware halten. Also: Finger weg!


    Danke das habe ich mir schon gedacht gehabt hat sich für mich erledigt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin[mm]
    Also bei Dealextreme bekommt er eine recht gute Bewertung: http://www.dealextreme.com/details.dx/sku.9372


    Würde deshalb im Zweifelsfalle dort bestellen, auch wenn es länger dauert.



    Ich habe da schon für ein paar hunder Dollar bestellt...sehr guter Shop...und wenn die es als Geschenk verschicken gehts durch den Zoll^^


    Kostet übrigens nix im Shop...ABER sowas würde ich auch nur kaufen wenn du auf gute Klangqualität verzichten willst.....

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    Männer, die den Geburtstag ihrer Frau nicht beachten, wollen damit nur ausdrücken, daß sie nicht älter geworden ist.
    Willy Reichert

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Die Einfuhr von Plagiaten ist strafbar, und der Zoll wird sich an den Empfänger der Ware halten.


    Stellt sich letzterer halt auf unwissend.
    Erstens versenden viele aus China als Geschenk, das keine Rückschlüsse auf den Verkauf zulässt.
    Versteh mich nicht falsch... ich will nicht dazu aufrufen, im übrigen habe ich auch selbst mit "billigen" Playern (keien Plagiate) keine guten Erfahrungen (s.o.).
    Aber was soll im Ernst schon passieren, im Sinne von Straftat?
    Wer soll das wegen eine Gerät für den Privatgebrauch verfolgen?


    Im Reiseverkehr passiert in dem Fall sogar gleich überhaupt nichts.
    Man darf die Ware sogar mitnehmen.


  • Unwissenheit schütz vor Strafe nicht...hat meine Oma auch schon immer gesagt ;-)

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    Männer, die den Geburtstag ihrer Frau nicht beachten, wollen damit nur ausdrücken, daß sie nicht älter geworden ist.
    Willy Reichert


  • Wenn du die FAQ nochmal liest - Link weiter oben - siehst du, dass Unwissenheit nichts nützt wenn man dich an den Wickel kriegt. Der Zoll kann nicht auf fremde Versender im Ausland zugreifen, also hält er sich an den Warenempfänger. Der versucht nämlich mit der Zollanmeldung die illegale Einfuhr eines markenrechtlich geschützten Produktes und muss dafür gerade stehen - er ist der Zollbeteiligte und der Zollverpflichtete. So ist die Rechtslage.


    Einfuhr als Geschenk ist ebenso nicht legal weil eine derartige Sendung keine Geschenksendung ist, auch hier gilt, dass der Warenempfänger haftet - und nicht der Versender - wenn der Zoll die Lieferung überprüft und feststellt, dass die Deklaration falsch ist.


    Dass solche Sendungen in der Flut globalisierter Warenströme heute oft durchrutschen oder wegen Geringfügigkeit vom Zoll "übersehen" werden, ändert nichts an der Strafbarkeit und daran, dass man immer das Risiko trägt, eben doch belangt zu werden.


    Strafrechtlich wird einem wegen des illegalen Imports nicht der Kopf abgerissen. Die Ware wird eingezogen, vernichtet, man zahlt eine Strafe - die bei einem solchen eher preiswerten Gegenstand und wenn man nur ein Teil zum Privatgebrauch importiert, nicht sooo groß ist.
    Aber zivilrechtlich kann es sehr unangenehm werden wenn der eigentliche Rechteinhaber "Ernst macht". Zwar wird auch der eher die großen Fische als einen einzelnen Käufer rankriegen wollen, nur wenn es mal nicht so ist weil man sich entschlossen hat generell gegen ALLE Importeure der die eigene Marke schädigenden Produkte vorzugehen... das KANN sauteuer werden!


    Wie wahrscheinlich das ist, sei mal dahin gestellt. Du stirbst auch nicht gleich, wenn du nicht angeschnallt im Auto fährst. Wenn aber ein Unfall passiert...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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