Abrechnung: Kasko Schaden durch Versicherung - hoher Abzug, wieso ??

  • folgender Fall:
    ich habe aktuell einen Vollkasko Schaden per Kostenvoranschlag über die Versicherung abgerechnet. Dabei sind nun folgende Positionen von der Versicherung (durch Prüfung der Dekra) einfach abgezogen worden:


    Beispiel:
    Kostenvoranschlag Gesamthöhe durch Fachwerkstatt: € 2650
    ---------------------------------------------------------------------------------
    - Abzug Lohnkosten = - 120 €
    - Abzug instantsetzung
    (Karosserieb hohlraumkonservierung) - 195 €
    - Abzug Verbringung - 105 €
    - Abzug überdurchschnittl. Lackierungs-Kosten - 238 €
    - Abzug Ersatzteilzuschläge - 38 €


    ---------------------------------------------------------------------------------
    Abzug Gesamt: -696,- €
    Abzug MWsT: -371,- €
    ---------------------------------------------------------------------------------
    Auszahlung: =1583,- €



    Sind diese Abzüge Seitens der Versicherung Rechtens ?
    Darf die Versicherung einfach diese Beträge abziehen. Insbesondere der Betrag für:
    - Abzug instantsetzung
    (Karosserieb hohlraumkonservierung) von 195,- irritiert mich doch stark.
    Meine Fachwerkstatt hat mir bestätigt, dass dies eine zwingend erforderliche Maßnahme ist und diese entsprechend auf dem Kost.voranschlag aufgeführt wurde.


    Kennt sich hiermit jemand aus ?

  • wenn vollkasko, wieso wird über einen kostenvoranschlag abgerechnet und nicht gleich repariert?
    diese frage wird sich wahrscheinlich auch die versicherung gestellt haben und hat sich die kalkukation genauer angeschaut...

  • Den gesamten Betrag aus dem Kostenvoranschlag wirst du auch nicht erhalten, abziehen musst du Mwst, Abzug neu für alt (die Aufwertung des Frzgs. durch die bei der Reparatur verwendeten Neuteile), Verbringungskosten ( evtl. Transport zum Lakierer ), was dann übrigbleibt (im Schnitt 30% unter KV) das bekommst du ausgezahlt und das passt ja so etwa...

  • Zitat

    Original geschrieben von ingo74
    Den gesamten Betrag aus dem Kostenvoranschlag wirst du auch nicht erhalten, abziehen musst du Mwst, Abzug neu für alt (die Aufwertung des Frzgs. durch die bei der Reparatur verwendeten Neuteile), Verbringungskosten ( evtl. Transport zum Lakierer ), was dann übrigbleibt (im Schnitt 30% unter KV) das bekommst du ausgezahlt und das passt ja so etwa...


    ok, soweit verstanden: aber was soll der Abzug für diese Position ?
    - Abzug instantsetzung
    (Karosserieb hohlraumkonservierung) - 195 €


    laut meiner Fachwerkstatt ist dies zwingend erforderlich. Die können doch nicht einfach pauschal abziehen was sie wollen... :confused:


    Da muss es doch Richtlinien geben.

  • du schreibst: "prüfung durch dekra".
    wenn die dekra ein gutachten erstellt hat, musst du dies akzeptieren oder ein gegengutachten erstellen lassen und mit der versicherung streiten.
    ein kostenvoranschlag ist kein gutachten und muss von der versicherung nicht akzeptiert werden.


    wenn die dekra nur den kostenvoranschlag auf dem papier gecheckt hat ohne das auto zu sehen (kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen) würde ich mal bei der versicherung nachfragen, wie es mit nem gutachten aussieht bzw. selbst eins in auftrag geben.

  • .... und Verbringungskosten müssen ebenfalls komplett bezahlt werden, auch wenn nach Gutachten abgerechnet wird.


    Das gleiche Problem hatte ich letztes Jahr, dass die gegnerische Versicherung einiges abgezogen hatte. Ich habs denen mehrmals geschrieben dass das nicht rechtens sein kann. Erst als ich nen Anwalt eingeschaltet hatte (bezahlt auch die gegnerische Versicherung) bekam ich das komplette Geld.
    Daher mein Rat (aus dieser Geschichte und Berichten im Internet gelernt): bei nem Schaden immer sofort zum Anwalt und den das regeln lassen.


    A1234

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Soweit ich das noch richtig im Kopf habe, gab und gibt es solche Fälle immer mehr : Die Versicherung beauftragt TÜV/Dekra damit, den KVA oder teilweise sogar das Gutachten eines freien Sachverständigen nachzurechnen und billiger zu machen - da wird dann wohl auch schonmal von der Versicherung den Kosten für eine Reparatur in einer Fachwerkstatt die Stundensätze von Pavels freier Tankstelle mit Werkstatt gegengenübergestellt.
    Fahrzeug ansehen muß wohl auch nicht sein, das geht auch per Ferndiagnose.


    Am Ende hilft wohl meist wirklich nur die Regelung über einen Anwalt.


    Letztes Jahr im Stern habe ich einen Artikel dazu gelesen ... da wurde einem Geschädigten von der gegnerischen Versicherung wohl erklärt, er müsse seine fast neue E-Klasse ja nicht bei Mercedes reparieren lassen, die seien zu teuer und soviele Neuteile und Wertverlust bräuchte es auch nicht, ein paar Gerbrauchtteile ein Hammer und ein paar Sprühdosen Farbe an der Tanke um die Ecke würden es wohl auch tun :D


    Allerdings hat der geschädigte ja immer noch eine freie Werkstattwahl, das hat dann auch der Anwalt regeln müssen...

  • Es geht allerdings nicht um einen Schaden der durch einen dritten verursacht wurde, sondern um einen selbst verschuldeten Schaden, der nun von meiner Vollkasko über den Kostenvoranchlag beglichen werden soll.


    Wie sieht s da aus ??


    Soll ich nun übern Anwalt gehen oder ein Gutachten verlangen ? Stehe ich mich dabei ggf noch schlechter ??


    Ich überlege schon meine ganzen Versicherungen dort zu kündigen, wenn die mich hierbei über den Tisch ziehen wollen.

  • Kurze Frage: Hast du denn den Schaden auch repariert oder willst du dir das "auszahlen" lassen?!


    Bei einer Reperatur wirds doch einfach gemacht und die Versicherung bekommt die Rechnung oder nicht?!

  • Zitat

    Original geschrieben von Przemek
    Kurze Frage: Hast du denn den Schaden auch repariert oder willst du dir das "auszahlen" lassen?!


    Bei einer Reperatur wirds doch einfach gemacht und die Versicherung bekommt die Rechnung oder nicht?!


    Ich verstehe das so


    Zitat

    Original geschrieben von E71_white
    ...einen selbst verschuldeten Schaden, der nun von meiner Vollkasko über den Kostenvoranchlag beglichen werden soll.
    ....


    Also auszahlen und hochgestuft werden.


    Macht eigentlich wenig sinn, es sei denn der Schaden ist so immens, dass man ihn sich nicht leisten konnte.


    Gruß Gunn

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