folgender Fall:
ich habe aktuell einen Vollkasko Schaden per Kostenvoranschlag über die Versicherung abgerechnet. Dabei sind nun folgende Positionen von der Versicherung (durch Prüfung der Dekra) einfach abgezogen worden:
Beispiel:
Kostenvoranschlag Gesamthöhe durch Fachwerkstatt: € 2650
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- Abzug Lohnkosten = - 120 €
- Abzug instantsetzung
(Karosserieb hohlraumkonservierung) - 195 €
- Abzug Verbringung - 105 €
- Abzug überdurchschnittl. Lackierungs-Kosten - 238 €
- Abzug Ersatzteilzuschläge - 38 €
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Abzug Gesamt: -696,- €
Abzug MWsT: -371,- €
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Auszahlung: =1583,- €
Sind diese Abzüge Seitens der Versicherung Rechtens ?
Darf die Versicherung einfach diese Beträge abziehen. Insbesondere der Betrag für:
- Abzug instantsetzung
(Karosserieb hohlraumkonservierung) von 195,- irritiert mich doch stark.
Meine Fachwerkstatt hat mir bestätigt, dass dies eine zwingend erforderliche Maßnahme ist und diese entsprechend auf dem Kost.voranschlag aufgeführt wurde.
Kennt sich hiermit jemand aus ?