Zwiespaltiges Verhalten eines Arbeitgebers. Ist das rechtens?

  • Das Problem ist hier, dass das abgegebene Schuldanerkenntnis dem Mitarbeiter gerade die Möglichkeit nimmt, gegen den vom AG vorgebrachten Schadensersatzanspruch Einwendungen (z.B. bezüglich der Höhe des Schadens) zu erheben.


    In Betracht käme jedoch eine Nichtigkeit des Anerkenntnisses in Folge Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung oder wegen Sittenwidrigkeit.


    Eine Anfechtung wegen Drohung nach § 123 I BGB wäre aber nur dann möglich, wenn das Verhalten des AG bzw. der ihm zurechenbaren Personen eine widerrechtliche Drohung darstellen würde. Bei einem solchen konkreten Verdacht erscheint die Drohung mit Kündigung und Hinzuziehung der Polizei / Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden aber nicht widerrechtlich, da die Verknüpfung der im Verdacht stehenden Vertragsverletzung und der Drohung (Kündigung, Polizei, Anzeige) als Zweck-Mittel-Relation nicht unverhältnismäßig sein dürfte.


    Jeder vernünftig denkende AG würde so handeln und hätte Interesse an einem Schadensausgleich.


    Zudem dürfte die Frist für die Anfechtung bei angenommen widerrechtlicher Drohung bereits abgelaufen sein; diese beträgt ein Jahr ab Ende der Zwangslage in Folge der Drohung.


    Wann wurde das Schuldanerkenntnis abgegeben?


    Dennoch könnte das Schuldanerkenntnis nach § 138 I BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein. Dazu müsste dieses vom AG unter Verstoß gegen die guten Sitten erlangt worden sein.


    Hier könnte der AG durch die Verhörsituation bewusst die Zwangslage und Unerfahrenheit des AN ausgenutzt haben, um an die Unterschrift des AN auf der notariellen Urkunde zu gelangen.


    Hier wird ja vorgetragen, dass die Schadenshöhe im Anerkenntnis bei Weitem überzogen ist. Zusätzlich war der AN nur geringfügig beim AG beschäftigt , so dass eine derartige Schadenshöhe bei 4 Stunden Wochenarbeitszeit künstlich erscheint und die Unerfahrenheit des Minijobbers bewusst ausgenutzt wurde, ein gutes Geschäft zu machen. Darüberhinaus wurden weitere, nicht belegte Forderung aufgenommen (Beschattungskosten)


    Dazu exitstiert eine Rechtsprechung des OLG Düsseldorf aus dem Jahr 1999, Az.: 22 U 193/98.


    Dort war das Missverhältnis zwischen Schaden und Forderung allerdings krasser, nämlich 3.500 DM zu 60.000 DM

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ich würde gerne einige Takte aus der "anderen" Perspektive (der des Arbeitgebers) dazugeben:


    Einen ganz ähnlichen Fall hatte ich vor zwei Jahren im eigenen (selbst betriebenen) Markt. Eine Kassenkraft hat immer wieder Geld entwendet. Daraufhin haben wir Kameras installiert und die Diebstähle über eine bestimmte Zeitspanne aufgezeichnet.


    Unsere Hochrechnungen nach Sichtung der Aufnahmen haben einen Schaden von ca. 15.000 Euro ergeben, von denen sie schließlich (nach "Bearbeitung" durch einen Detektiv und Anwalt) beim Notar eine sog. "Abstrakte Schuldanerkenntnis" von 5.000 Euro unterschrieben hat, die sie bis zum heutigen Tag abstottert.


    Was ich immer wieder (auch beim TE) erstaunlich finde, ist das Unvermögen, das eigene Fehlverhalten angemessen einzuordnen und dem (m.E. angemessenen) Verhalten des Arbeitgebers bei der Schuldfindung gegenüberzustellen. Auch die Vorstellungen über die angerichteten Schadenssummen scheinen oft vor den Augen der Täter (und ja, für mich als Händler bist DU der Täter) ein wenig zu verschwimmen - unsere Verkäuferin beharrte bis zum Schluss darauf, dass der Schaden "höchstens ein paar hundert Euro" betragen würde. Diese Summe hatte sie bereits in dem Zeitraum, als die Aufnahmen stattfanden, doppelt und dreifach entwendet. In Verdacht geraten war sie bereits ein halbes Jahr vorher.


    Davon abgesehen, daß Du nach zwei Jahren ohnehin keine Chance hast, gegen das Verhalten des AG vorzugehen und die "abstrakte Schuldanerkenntnis" dem Arbeitgeber genau die Sicherheit verschafft, dass er später nicht über irgendeine Schuldfrage oder über Summen diskutieren muß (Forderung gilt vollkommen losgelöst und ist nicht "zweckgebunden"), solltest Du vielleicht mal Deine Einstellung gegenüber der Wegnahme von Dingen überdenken, die Dir nicht gehören. Denn DAS - das Gefühl, Unrecht getan zu haben - habe ich in Deinen ganzen Beiträgen bisher vermisst.


    cu


    NoTeen

  • Also zunächst bedanke ich mich rechtherzlich für jeden konstruktiven Beitrag.
    Mir ist bewußt, dass ich was nicht korrektes getan habe. Mir ist es peinlich genug, so derartiges getan und in das Forum gepostet zu haben. Jedoch kam ich mit meinem Gewissen bislang nicht mehr im Reinen und versuche, Hilfe von Aussenstehenden zu finden, wobei ich dieses Forum für das beste hielt.


    Vielen Dank für eure Bemühungen.


    Nun... was soll ich jetzt machen? Einen Anwalt nehmen? weiter bezahlen, da ich selber schuld bin und mit den Konsequenzen leben muss??
    Danke:)

  • Danke, Dauerposter...
    Ich denke, dass ich in den nächsten Tagen einen Anwalt aufsuchen werde, um ihm die Sachlage zu schildern...

  • Hier scheint der Fall ja so gelagert zu sein, dass der eigentliche Haupttäter straflos/milder davongekommen ist. Dazu sollte der TE nochmal Infos bringen.


    @TE: Die Entscheidung, damit zum Anwalt zu gehen ist sicher richtig. Jedenfalls kannst du dir in einem Internetforum dazu keine abschließende und zutreffende Antwort erwarten.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Das ist natürlich richtig.
    Da ich hinsichtlich dieser Angelegenheit äußerst unerfahren bin, habe ich erstmal auf Ratschläge bzw. Tipps gewartet, bevor ich dann zum Anwalt gehe.


    Natürlich weiss ich, und das betone ich ausdrücklich, dass ich nicht korrekt gehandelt habe.

  • Um nochmal darauf zurückzukommen, warum ich diese Angelegenheit in das Forum gepostet habe.


    Ich bin davon ausgegangen, dass ich nicht nur Hilfe, sondern auch negative Beiträge zu meinem Fehlverhalten erhalten werde, da man es hier ja nicht nur mit Anwälten oder Gleichgesinnten zu tun hat, was in anderen Foren evtl. der Fall wäre. Dabei erhoffte ich, dass das Thema möglichst objektiv behandelt wird.

  • Ist ja auch gar kein Problem, dass du hier gefragt hast ;)


    Nur kann dir hier nicht mehr als eine grobe Orientierung geboten werden.


    Und: Such dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.


    PS: Was ist jetzt mit dem Kollegen? Wie ist es dem ergangen?

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  • Also, die Entscheidung, zum Anwalt zu gehen, sind korrekt. Wähle aber auch einen guten Anwalt aus. Ich habe da so meine Erfahrungen, wie unterschiedlich Anwälte sein können.


    Der zweite, noch wichtigere Punkt ist: egal, was du unterschreiben und notariell beglaubigt hast, Gerichte sind nicht dumm und wissen auch, was in solchen Läden abläuft und mit welchen Methoden gehandelt wird.


    Gerichte werden dir auch gerne glauben, jedoch musst du beweisen, dass du unter Druck unterschrieben hast. Dazu musst du vor allem auf die Punkte eingehen, die fraglich sind. Die Gegenpartei muss dann halt antworten:


    Dazu gehört nicht nur, dass man fragt, warum die Gegenpartei darauf bestand, dass es notariell beurkundet wurde, wie der Betrag von 3000 Eur fesgesetzt wurde, sondern auch so Aspekte, warum es 2 Personen waren, unter welchen Bedingungen das Gespräch statt fand, welche Nachweise für das Verhalten dargelegt wurden, etc.


    Wenn man das versucht zu durchleuchten, wird man feststellen, dass es da Lücken gab. Du kannst in deinem fall nie sofort beweisen, dass du unter Druck gestellt wurdest, du kannst aber die vorhandenen Fakten (vor allem die notarielle Beurkundung) nutzen, um deren Verhalten in Frage zu stellen.


    Hierzu gehört daher auch ein Anwalt, der das zielgerecht verfolgt. Notiere mal alle Ereignisse auf nem Blatt Papier und notiere auch Aspekte (wie zb warum bestand die Firma auf notarielle Beurkundung), über die der Anwalt nachdenken soll.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Ich bin euch sehr dankbar für eure Antworten.
    Ich habe mir heute schon einen Anwalt herausgesucht, der für meinen Vater bezüglich einer AG-AN Angelegenheit tätig war.
    Ich werde mir dann gleich morgen einen Termin geben lassen und hoffe, dass das trotz der langen Zeit noch in irgendeiner Form anfechtbar ist.


    Achso, ja der Kollege....
    Angeblich musste er 6000€ zurückzahlen. Das ist allerdings nur ein Gerücht, denn seitdem hab ich nie wieder etwas von ihm gehört, da er mir, so glaube ich, aus dem Weg geht. Schlechtes Gewissen? ( Denn er hat mich ja, wie gesagt, als "Anstifter" angegeben.)

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