o2: vertragskarte gesperrt wegen EasyMoney

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Jetzt mal im Ernst, du bist Juristin und fragst in einem Telefonforum, ob du dich durch dein Verhalten strafbar gemacht hast und ob O2 evtl. zivilrechtliche Ansprüche gegen dich hat??
    Strafrecht hat man i.d.R. nach dem 3 Semester komplett gehört und kann zumindest grob einteilen, ob ein Verhalten eine Norm aus dem StGB verletzt. Entweder liegt dein Studium schon Jaaaahre zurück und du hast seitdem nichts mehr mit der Juristerei am Hut, oder du hast einen diesen Wirtschaftsjura- Studiengängen absolviert. Anders kann ich mir das nicht erklären... :confused:


    Ich mir auch nicht. Wenn die schon im ersten Beitrag raushaut, Diplom-Juristin zu sein, und dann sowas schreibt wie "wird dann meine kündigung unwirksam oder ähnliches", ist mir das wirklich völlig unverständlich.


    o2 könnte natürlich noch einen vorsätzlichen sittenwidrigen Schaden ins Feld führen oder ähnliches. o2 ist bekanntlich recht erfinderisch, was die Auslegung von Bedingungen angeht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    Ich mir auch nicht. Wenn die schon im ersten Beitrag raushaut, Diplom-Juristin zu sein, und dann sowas schreibt wie "wird dann meine kündigung unwirksam oder ähnliches", ist mir das wirklich völlig unverständlich.


    o2 könnte natürlich noch einen vorsätzlichen sittenwidrigen Schaden ins Feld führen oder ähnliches. o2 ist bekanntlich recht erfinderisch, was die Auslegung von Bedingungen angeht.


    ich weiss wovon ich rede, das mit der kündigunsfrage hat seinen grund- weil ich diesbezüglich schlechte erfahrungen gemacht habe-aber dass ich hier nicht weiter ausbreiten.


    naja mir scheint so,dass du auch sehr erfinderisch sein kannst.


    thread hat sich hiermit erledigt

  • frank: um deine neugier etwas zu dämpfen,
    dipl-jurist ist man,wenn man das 1 EX hinter sich gebracht hat, ein user hat es oben auch schon geschrieben-


    anschliessend kommet das Referendariat und dann das 2. EX wenn man lust hat.
    das hat nichts mit wirschaftsR zutun.


    ich glaub die erklärung müsste genügen

  • Die Frage ist vielmehr, wie man nach dem ersten juristischen Staatsexamen noch solche Fragen stellen kann wie Du es tust. Die denkbaren Anspruchsgrundlagen für Schadensersatz solltest Du eigentlich längst kennen, und auch die Frage, ob das Verhalten strafbar war, selbst beantworten können.
    Aber das ist wohl die Internet-Mentalität, lieber schnell in Foren gefragt anstatt selbst 2 Minuten zu überlegen.


    Dass Du schreibst, Deine Kündigung wird durch späteres Weiternutzen unwirksam, ist übrigens auch in höchstem Maße unjuristisch, es handelt sich vielmehr um ein neues konkludentes Angebot. Aber das nur am Rande.


    Nur Interessehalber: Aus welchem Bundesland kommst Du?

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