ZitatOriginal geschrieben von sin-4711
Mal so eine dumme Frage. Die Abgabefrist bis zum 31.5 gilt doch nur für Leute, die Freiberufler, Selbstständige etc sind, aber keinesfalls für die anderen, oder?
Nein, da gibt es noch ne Reihe Ausnahmen für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, also Arbeitnehmer.
Hier noch der §
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html