Wer hilft bei ausrechnen von ALG2 Geld - sehr Kompliziert!

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyfreak22
    Ebe nicht, ich hatte einen Brief im Breifkasten ich soll vorbei kommen, da ich vor 7 Monaten nach Umschulungen fragte, könnte man mir diese jetzt anbieten!


    Das ich arbeit hatte, wusste die gar nicht........ angeblich.


    Also das wär mir zu heikel, da weiß der eine nicht, was der andere tut. Ich kann mir gut vorstellen, dass du bei den einen als arbeitslos/suchend vermerkt bist, obwohl du das nicht bist. Wenns ganz blöd kommt, gibts nach Kündigung weder die Umschulung, noch ALG2, geschweige denn Zuschüsse.


    Zitat

    Das wäre ein Grund! Mein Chef sichert mir aber Lebensgarantie bei Ihm zu, weil es sehr zufrieden ist! Nur will ich in Norwegen nicht auf Dauer leben........ und immer nach Deutschland Pendeln!!!!


    Also das spricht meines Erachtens für Norwegen. Der Chef wird dich solange es ihm möglich ist beschäftigen und du verdienst mehr als du hier kriegen kannst. Sowas wirst du auch mit Ausbildung in Deutschland erstmal nicht bekommen.


    Ich würd das glaube ich nicht aufs Spiel setzen, wenn ich im Ausland jobtechnisch Fuss gefasst hätte. Nach deutschen Jobs würd ich mich in der Situtation erst in ein paar Jahren umsehen, wenn hier die Lohnkürzungen und Zeitarbeitsorgien nicht mehr aktuell sind und wieder Gehälter steigen.


    Pendeln ist sicher anstrengend, aber dann würd ich angesichts der Lage in Deutschland eher das pendeln abschießen als den Job, also nach Norwegen ziehen.


  • Stimmt alles, aber das ist da nicht mein Ding, dass ist ein Dorf. Und Norwegen ist Teuer. Ein Pils umgerechnet kostet dort 3 Euro! Und ich rede von einer Dose *g*! Meine Freundin will da auch nicht Leben, ich werde auf Dauer als Pendeln und das ist Hart 10 Tage am Stück 4 Tage Frei wieder 10 Tage am Stück 4 Tage Frei! Ist echt anstrengend, aber Spaß macht mir die Arbeit und würde das machen, was ich hier als Ausbildung bekäme!

  • Zitat

    Original geschrieben von zumwinkler
    Ich würd das glaube ich nicht aufs Spiel setzen, wenn ich im Ausland jobtechnisch Fuss gefasst hätte.

    Job ist nicht alles, auf Dauer ist es allein in einem Land so weit weg auch nicht schoen

  • So, Thema ist nicht durch, sondern fängt erst richtig an!


    Amt hat angerufen, um genau zu sein meine Beraterin. Und fragte wieso ich die Chance nicht nutze. Ich erklärte Ihr das und Sie sagte Schwachsinn. Hat mich eingeladen. Heute morgen habe ich mit Ihr gesprochen! Und siehe da! Weiterbildungen mit ALG2 sind gar nicht rechtens. Und deswegen.... fange ich am 13.07.09 an und bekomme für zwei Jahre zuschuss Geld, in Höhe des ALG1 Geldes. Hat mir das schrifltich gezeigt und Thema ist durch! Sie begründetet das ich beim Abbruch ja 30 % kosten tragen muss, diese aber mit ALG2 nicht tragen kann, da alg2 noch nicht mal Pfändbar ist *g*!


    Hier ein Auszug vom schreiben des Amtes


    Leistungen zum Lebensunterhalt
    Arbeitslosengeld


    Für die Zeit einer geförderten Weiterbildung wird Arbeitslosengeld
    gezahlt, so lange die Anspruchsvoraussetzungen
    für Arbeitslosengeld vorliegen.
    Die Regelungen für das Arbeitslosengeld gelten unverändert
    auch während der Weiterbildung.
    Ausführliche Informationen zum Arbeitslosengeld finden
    Sie im Merkblatt 1 für Arbeitslosengeld, das Ihre Agentur
    für Arbeit für Sie bereithält.
    Während der geförderten Weiterbildung mindert sich die
    Anspruchsdauer für jeweils zwei Tage des Bezuges von
    Arbeitslosengeld nur um jeweils einen Tag. Eine Minderung
    der Anspruchsdauer unterbleibt ganz, wenn bereits
    zu Beginn der Weiterbildung die Anspruchsdauer 30 Tage
    oder weniger beträgt. Wird durch die Minderung während
    der Weiterbildung eine Anspruchsdauer von 30 Tagen
    erreicht, unterbleibt eine weitere Minderung der
    Anspruchsdauer.
    So ist sichergestellt, dass Sie nach Ende der Weiterbildung
    bei ggf. weiterhin vorliegender Arbeitslosigkeit noch
    einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens 30
    weitere Tage – wenn Sie zu Beginn der Weiterbildung nur
    noch einen Restanspruch von weniger als 30 Tagen hatten,
    höchstens diesen Restanspruch – geltend machen
    können.
    Für die Zeit einer geförderten Weiterbildung werden die
    Leistungen zur Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige
    weitergezahlt, solange die Voraussetzungen für
    diese Leistungen vorliegen. Ausführliche Informationen
    erhalten Sie von Ihrem Träger der Grundsicherung und
    aus dem Merkblatt „Grundsicherung für Arbeitsuchende“,
    das Ihr Träger für Sie bereithält.

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