ZitatOriginal geschrieben von tobias2k
Bei letzterem wäre es interessant zu wissen, ob ein Prospekt auch als Preisbestätigung ausreicht.
Laut AGB nicht - die Bank wird sicherlich auf die genaue Einhaltung pochen...
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von tobias2k
Bei letzterem wäre es interessant zu wissen, ob ein Prospekt auch als Preisbestätigung ausreicht.
Laut AGB nicht - die Bank wird sicherlich auf die genaue Einhaltung pochen...
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von BartS1975
Ja, ich sehe das ähnlich wie meine beiden Vorposter. Das sind allesamt Fälle, die zumindest bei mir in der Praxis keine Rolle spielen würden.
Hier:
§ 1 Gegenstand der Versicherung
Im Rahmen der Best-Preis-Garantie erstattet der Versicherer
dem Versicherten die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten
Kaufpreis einer versicherten Neuware und dem geringeren
Kaufpreis, den der Versicherte für die identische Ware
derselben Marke und gleichen Artikelbezeichnung des Herstellers
innerhalb von 60 Tagen nach dem Kauf in einer der
breiten Öffentlichkeit zugänglichen Verkaufsstelle gesehen
hat.
Ein Online-Shop ist doch gerade das Beispiel für eine der breiten Öffentlichkeit zugänglichen Verkaufsstelle. Oder hab ich nen :gpaul:
Ich denke vielmehr, dass mit dieser Klausel Angebote von Großhändlern wie Metro oder Shopping-Communities wie Pauldirekt / Brands4friends ausgeschlossen werden sollen.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von BartS1975
§ 1 Gegenstand der Versicherung
Im Rahmen der Best-Preis-Garantie erstattet der Versicherer
dem Versicherten die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten
Kaufpreis einer versicherten Neuware und dem geringeren
Kaufpreis, den der Versicherte für die identische Ware
derselben Marke und gleichen Artikelbezeichnung des Herstellers
innerhalb von 60 Tagen nach dem Kauf in einer der
breiten Öffentlichkeit zugänglichen Verkaufsstelle gesehen
hat.
Also ich verstehe diesen Absatz keineswegs als allgemeinen Ausschluss des Internethandels. Ich verstehe das mehr als Ausschluss von Hinterzimmergeschäften, Mitarbeiterverkäufen etc. .
Ich würde z.B. Amazon.de durchaus als eine "der breiten Öffentlichkeit zugängliche Verkaufsstelle" interpretieren. Da steht ja nichts von "Ladengeschäft" oder von "regionaler Verkaufsstelle" oder von "örtlichem Einzelhandel".
Letzlich käme es da wohl auf eine schriftliche Anfrage z.B. bzgl. Amazon.de bzw. in letzter Konsequenz auf einen Rechtsstreit an, um das abschliessend zu klären.
ZitatOriginal geschrieben von Thomas201
Ein Online-Shop ist doch gerade das Beispiel für eine der breiten Öffentlichkeit zugänglichen Verkaufsstelle. Sehe ich zumindest so
Da dürftest du aber der einzige sein.
Mit "Verkaufsstelle" ist ganz sicher kein Online-Shop gemeint.
Edit: Nein, nicht der einzige, es gibt schon zwei.
M.E. ist das ein klarer Ausschluss von Internetshops - zugelassen sind nur örtliche Geschäfte, eben Verkaufsstellen, die einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind.
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
... Für eine kostenlose Kreditkarte sind 32 Euro m.E. ziemlich viel.
Na ja, für die kostenlose DKB Visa gibt's z.B. bei zanox 60 EUR.
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Da dürftest du aber der einzige sein.Mit "Verkaufsstelle" ist ganz sicher kein Online-Shop gemeint.
Privatlehrer siehts genauso wie ich.
Wir können ja wetten und dann nachfragen ![]()
ZitatOriginal geschrieben von zardi77
Na ja, für die kostenlose DKB Visa gibt's z.B. bei zanox 60 EUR.
DKB bietet neuerdings eine Kreditkarte? Sorry, wusste ich nicht. Ich kannte bisher nur das Girokonto DKB Cash (welches u.a. eine Kreditkarte enthält, aber eben nur als ein Bestandteil).
ZitatOriginal geschrieben von Thomas201
Privatlehrer siehts genauso wie ich.
Wir können ja wetten und dann nachfragen
Ja, könnt ihr. Ich verzichte darauf, da ich die Formulierung für absolut eindeutig halte. Damit werden Onlineshops 100prozentig ausgeschlossen.
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Ja, könnt ihr. Ich verzichte darauf, da ich die Formulierung für absolut eindeutig halte. Damit werden Onlineshops 100prozentig ausgeschlossen.
Na wenn Du Dir soooo sicher bist können wir ja auch wetten... ![]()
Aber selbst wenn, es gibt ja immer mehr Onlineshops, die auch Ladengeschäfte haben/eröffnen: Atelco, KM-Elektronic, Conrad, Pearl, Computer-Universe, etc. etc. .
ZitatOriginal geschrieben von privatlehrer
Na wenn Du Dir soooo sicher bist können wir ja auch wetten...
Ich wette generell nicht. ![]()
Aber nehmen wir mal an, ihr hättet Recht: Dann viel Spaß, den Preisbeleg des Online-Händlers auf Geschäftspapier oder mit Stempel zu erhalten... Bei einem Ladengeschäft dürfte das oftmals schon schwierig sein - aber bei einem Internetshop...
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