Wie legal ist diese Software?

  • Nicht unlegaler als wenn du das händisch selber machen würdest.

  • Das Grabben von youtube Inhalten dürfte einerseits gegen die Nutzungsbedingungen von youtube verstoßen und andererseits auch gegen das Urheberrecht des Rechteinhabers des jeweiligen Videos. Oftmals stellt bereits der Upload von Musikvideos auf youtube einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, was aber oft vom Rechteinhaber geduldet wird, da der Schaden in Form von Gewinnausfall geringer ist als die Werbewirkung.
    Jedenfalls ist das Grabben illegal, die Software daher auch.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • Die Software ist definitiv NICHT illegal.
    Erstens kommt es auf den Einsatzbereich an und zweitens würde MSN niemals illegale Programme zum DL anbieten und auch niemals auf einer denic-Domain.

  • der realplayer hat eine ganz ähnliche funktion. dort kann man auch einfach videos runterladen und beliebig konvertieren. denke das ist nicht illegal, eher wieder so eine grauzone.

  • klar, du darfst auch musik aus dem radio auf eine kassette aufnehmen und diese dir dann im auto anhören...darfst halt nicht öffentlich oder gewerblich damit sachen machen...
    da youtube selber für den inhalt der seite verantwortlich ist, ist mittlerweile fast alles legal was es zu sehen/hören gibt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Luedtke
    Die Software ist definitiv NICHT illegal.
    Erstens kommt es auf den Einsatzbereich an und zweitens würde MSN niemals illegale Programme zum DL anbieten und auch niemals auf einer denic-Domain.

    Dann lies mal das:


    Zitat

    youtube Nutzungsbedingungen 6.1 K (http://www.youtube.com/t/terms)


    Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. „Streaming“ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.


    Zitat

    § 95a Schutz technischer Maßnahmen (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html)


    [...]
    (3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die
    [...]
    3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
    [...]

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
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  • Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
    Jedenfalls ist das Grabben illegal, die Software daher auch.


    Kannst Du das irgendwie begründen, wenn Du schon solche Behauptungen in den Raum stellst? :p

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  • Meine Behauptung ist bereits begründet.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
    Meine Behauptung ist bereits begründet.


    Dann sei so gut und hilf mir bitte nochmal auf die Sprünge.


    Vor allem was das grabben von nicht urheberrechtlich geschütztem Material angeht?

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