Fristen für Anspruch auf restliche Lohnzahlung?

  • Hallo,


    kurze Frage, da kann mir sicher jemand schnell ne Auskunft geben.


    Ende Oktober 2008 wurde ich wirtschaftlichen Gründen gekündigt (Chef konnte MA nicht mehr bezahlen).


    Zu dem Zeitpunkt stand schon einiges an Gehalt aus (etwa 2.500 Euro). Es wurde vereinbart das Geld so zu bezahlen wie es eben geht, mit dem Versprechen es bis Dezember komplett bezahlt zu haben. Darauf wurde dann eine Ratenzahlung mit immer neuen Vertröstungen. Mittlerweile haben wir Juni und es stehen noch 500 Euro aus. Ich weiss man ist zu nett wenn man jemand schon so lange Zeit gelassen hat...


    Jetzt sieht es aber so aus, dass die Firma wirklich kurz vor der Insolvenz steht. Ich würde nur gerne wissen, bekomme ich die restlichen 500 Euro im Falle einer tatsächlichen Insolvenz dann von der Insolvenzverwaltung, und muss ich dafür irgendwelche Fristen beachten?


    Oder muss ich jetzt wirklich rechtlich aktiv vorgehen um sicher das Geld noch zu bekommen?

  • auf jeden fall SOFORT zum arbeitsgericht (hättest du schon lang machen müssen) und hoffen dass noch was für dich da ist.

  • Ist der Gang dazu bzw. das weitere Vorgehen dann mit Kosten verbunden?
    Weil es bringt mir ja nichts wenn die Kosten womöglich den Nutzen (die 500 Euro) noch übersteigen...


    Und ja ich weiss, dass ich das hätte sofort tun können (sollen). Ich hatte mich damals dagegen entschieden weil wir a) immer ein recht gutes Verhältnis hatten und b) ich ihm geglaubt hatte, dass das Geld wirklich innerhalb von 2 - 3 Monaten komplett bezahlt ist.

  • OK, also sehr geringe Kosten. Und was macht das Gericht dann?
    Sagen die auch nur "Du musst dem Geld geben" und er sagt dann "Hab aber keins" und damit ist die Sache gegessen?


    Angeblich hat das Finanzamt seine Konten schon gesperrt, und zieht das Geld was da ankommt gleich ein, weil noch Schulden bei denen bestehen. Das wäre nicht das erste mal, dass sowas passiert ist war schon früher als mal so als ich noch da gelernt habe.

  • durch das gericht erlangst du einen titel welcher 30 jahre lang vollstreckbar ist. damit kannst du z.b. auch seine konten pfänden.


    wurde hier im forum aber schonmal besprochen...

  • Wie sieht das vollstrecken denn aus? Dafür müsste ich dann doch gerichtlich gegen ihn vorgehen, selbst mit dem Titel, wodurch die Kosten den Nutzen übersteigen dürften, oder wie läuft das dann ab?


    Hast Du vielleicht grad den Link für mich? Hatte schon gesucht aber leider nichts gefunden...

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