Klarmobil AGB Wechsel | Nun auch Nichtnutzungsgebühr!

  • Zitat

    Original geschrieben von Meick
    Computerbild-Aktion war es damals, glaube ich.


    Ich habe auch 2 Karten aus der CB Aktion vom November 2008,aber noch keine Mail.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Mmh, ich kann das nachvollziehen das bei den Prepaid Geschichten die Daumenschrauben angezogen werden, wenn ich hier lese das manche mehr als 20 Prepaid Karten in der Schublade bunkern und die Gemeinschaft das alles mitfinanziert oder die ganzen Geschichten wo alles möglich abgegriffen wird für 0,-€ und der Provider keinen Pfennig verdient.


    Fast euch mal an die eigene Nase.

  • Zitat

    Original geschrieben von Handlich
    Mmh, ich kann das nachvollziehen das bei den Prepaid Geschichten die Daumenschrauben angezogen werden, wenn ich hier lese das manche mehr als 20 Prepaid Karten in der Schublade bunkern und die Gemeinschaft das alles mitfinanziert oder die ganzen Geschichten wo alles möglich abgegriffen wird für 0,-€ und der Provider keinen Pfennig verdient.


    Fast euch mal an die eigene Nase.



    Frage :


    Ist es verboten 20 Prepaidkarten zuhaben ?

  • Soweit kommts noch.


    Welche Kosten verursache ich - AUF EINMAL -denn als Nichttelefonierer??


    Die 0,00000001 € Speicherplatz auf der Terrabyte-Platte für 49€?
    Die sowieso Online-Rechnung, die die Software macht, wenn überhaupt nötig??


    Niemand muss nur eine Sekunde mehr "schuften", nur weil ich nicht für 3€ telefoniere.


    Nichtnutzungsgebühr ist der letzte Quatsch - die reinste Schikane und Abzocke.


    Daß diese ganzen Deals hier gehen, steht auf einem anderen Blatt.


    PS: Briefumschlag liegt fertig frankiert vor der Wohnungstür -geht beim nächsten Gang mit raus.

    *iPadPro 12,9" 2015* *iMac 27" 2017* *iPad 6.Gen 2018* *Apple Watch Series 4 2018* *iPad Mini 5 2019* *iPhone 11Pro 2019*

  • Ok, ich habe die Email auch bekommen :) So nen Mist:


    ußerdem möchten wir Sie über eine weitere Änderung informieren: Ebenfalls zum 1.7.2009 aktualisieren wir unsere AGB. Das ist zum Teil aufgrund gesetzlicher Änderungen erforderlich geworden.



    Sie finden die geänderten AGB am Ende dieser E-Mail.


    Was genau sich am 01.Juli 2009 an den AGB ändern wird, haben wir für Sie farblich hervorgehoben.


    Auf einen Punkt möchten wir aber gesondert an dieser Stelle hinweisen:



    Die bisherige Regelung unter Ziffer 5.11 der AGB, wonach im Falle der Nichtnutzung einer Karte etwaige Aktionsvorteile nachträglich dem Kunden berechnet werden können, entfällt künftig. Stattdessen berechnen wir künftig für alle Bestandskunden, wie auch schon seit dem 1.2.2009 für Neukunden, monatlich 1,- EUR für die Kontopflege, wenn der monatliche Rechnungsbetrag unter 3 EUR liegt. Damit wird sichergestellt, dass die SIM-Karte auch für solche Kunden dauerhaft nutzbar bleibt, die selbst nicht telefonieren, sondern nur erreichbar sein wollen. Die vollständige Regelung finden Sie wieder unter 5.11 der AGB.




    3. Widerrufsrecht


    Das nachstehende Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Der Kunde kann seinen Antrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen oder durch Rücksendung der empfangenen Sachen (SIM-Karte, Handy etc.) widerrufen. Der Lauf der Frist beginnt mit Erhalt einer gesonderten Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail). In der Regel erfolgt dies durch die Belehrung auf unserem Lieferschein, den der Kunde mit der Ware erhält. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der empfangenen Sachen. Der Widerruf ist zu richten an: klarmobil GmbH, Postfach 0661, 24752 Rendsburg oder per E-Mail an service@klarmobil.de, bei Lieferung von Mobiltelefonen, Zubehör oder sonstiger Waren an das im Lieferschein genannte Logistikunternehmen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die empfangenen Sachen sind auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden, sofern der Wert der Bestellung 40,- EUR nicht übersteigt. Anderenfalls trägt klarmobil die Kosten der Rücksendung. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen. Der Widerruf kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss, wenn klarmobil mit der Ausführung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

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  • PS: Briefumschlag liegt fertig frankiert vor der Wohnungstür [/QUOTE]


    Wo wohnst Du brauche noch eine Briefmarke :D:D:D



    Sliders
    „Nichtnutzung einer Karte“
    Also ab und zu eine E-Mail


    ;);)


    Da hab ich ja noch mal Glück gehabt


    Zitat Klarmobil :


    Hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung Ihrer Rufnummern 0160-xxxxxx und 0160-xxxxxxx zum 25.06.2009. :D:D

  • at Klaus:wann hast du denn gekündigt?


    Aus alten Erfahrungen kann ich sagen, dass die Kündigung auch per Email erfolgen kann. Jetzt muss ich nur sehen, wie ich die VIP Nummer mitnehmen kann. Am besten auf ne Prepaid Karte oder so.

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  • E-Mail Kündigung


    Hallo,


    ich habe per E-Mail (ohne Unterschrift) gekündigt und diese Antwort zurückerhalten:


    <<<<<<<
    Lieber Kunde,


    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung Ihrer Rufnummer 0151XXXXXXXX zum 09.07.2009. Nach Abschaltung Ihrer klarmobil.de Simkarte brauchen Sie diese nicht an uns zurück zu senden.


    Wenn Sie Ihre Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen möchten, legen Sie dort bitte einfach diese Kündigungsbestätigung vor. Ihr neuer Anbieter wird dann alles Weitere für Sie veranlassen.


    Die Kosten für die Rufnummernmitnahme von klarmobil.de belaufen sich auf 29,95 EUR. Diese werden in Rechnung gestellt, sobald Ihre Rufnummer an den neuen Anbieter übergeben wurde.


    Wenn Sie keine Rufnummernmitnahme wünschen, müssen Sie sich um nichts weiter kümmern!


    Wir bedauern sehr, Sie als Kunden zu verlieren! Vielleicht können wir ja etwas verbessern, damit auch Sie wieder gern mit uns telefonieren? :D


    Bitte richten Sie Ihre Anregungen und Kritik an s.weidenfels@klarmobil.de.


    Viele Grüße


    Ihr klarmobil.de Kundenservice


    P.S. Damit wir Ihre E-Mails schnellstmöglich beantworten können, bitten wir Sie, uns bei einer Antwort auf unsere E-Mails immer diesen Schriftverkehr oder Ihre Rufnummer/Kundennummer mitzusenden!


    klarmobil GmbH
    Postfach 0661 - 24752 Rendsburg
    Firmensitz Büdelsdorf
    Amtsgericht Kiel - HRB 7976 KI
    Geschäftsführer Hartmut Herrmann
    E-Mail: service@klarmobil.de
    >>>>>>>


    Einen Brief kann man sich somit sparen.
    Die Klarmobil SIM hatte ich aus der Computerbild Aktion vom Nov. 2008 und ich habe nur die 1.000 Freiminuten pro Monat genutzt. Danach war es eine Schubladenkarte. Vermutlich hat Klarmobil deshalb so schnell meiner Kündigung zugestimmt. :D


    Eine Nichtnutzungsgebühr ist schon eine Frechheit. Wahrscheinlich werden jetzt einige Kunden kündigen.


    Gruß

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    at Klaus:wann hast du denn gekündigt?


    Aus alten Erfahrungen kann ich sagen, dass die Kündigung auch per Email erfolgen kann. Jetzt muss ich nur sehen, wie ich die VIP Nummer mitnehmen kann. Am besten auf ne Prepaid Karte oder so.



    gesendet am Freitag, 29 Mai 2009, 22:33:59 Uhr


    per E-Mail und Bestätigt von Klarmobil mit E-Mail


    Mit einer überstürzten Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt
    Währe ich vorsichtig

  • Zitat

    Original geschrieben von klaushei
    gesendet am Freitag, 29 Mai 2009, 22:33:59 Uhr


    per E-Mail und Bestätigt von Klarmobil mit E-Mail


    Mit einer überstürzten Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt
    Währe ich vorsichtig


    Naja, überstürzt wäre es ja nur dann, wenn man was zu verlieren hat. Und zu verlieren habe ich auch nichts, vor allem, weil mich das nichts kostet, zumindest derzeit nicht. Und allgemein gilt ja öfters, dass man mit dem Widerspruch der veränderten AGB auch keine Basis für einen weiteren Vertragsverhältnis aufrecht erhalten möchte.
    Bei Mobilfunk muss das nicht so sein, aber bei anderen Bereichen schon, zB bei dem Ticket-Abo.


    Habe aber heute per Email gekündigt.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

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