ZitatOriginal geschrieben von bindu
chrizz77, stoxx1, Fox2010:
Soweit mir bekannt ist, muss man seine Cashbackauszahlungen nicht versteuern. Bei den von uns ausgeschütteten Rückvergütungen handelt es sich nicht um Einnahmen bzw. um Einkommen und somit müssen diese nicht versteuert werden.
Die Aussage, dass es sich dabei nicht um Einkommen handelt, ist aber gewagt. Auch wenn Du Dich mit dem Satz "soweit mir bekannt ist" aus der Affäre ziehen kannst.
Es handelt sich bei tamola doch letztendlich um (gelegentliche) Vermittlungen und diese gehören eindeutig zu den sonstigen Einkünften. Siehe auch
http://www.steuernetz.de/aav_s….xhtml?currentModule=home