Du musst Dir immer vor Augen halten, dass diese Tabellen in aller Regel aufgrund von diversen Urteilen zusammengestellt werden. Letztlich ist die Höhe der Minderung immer eine Einzelfallentscheidung (und letztlich sieht das jeder Richter anders). Es ist eben auch ein Unterschied, ob z.B. die Dusche defekt ist, ich aber ohne Probleme auch die vorhandene Badewann nutzen kann - in dem Fall kann ich mich problemlos waschen, also ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung eher weniger eingeschränkt...
Hier mal was, was die 20 % bestätigt und ja Deine Geschichte ganz gut treffen sollte (bitte beachten, dass mittlerweile die Minderung von der Warmmiete ausgehend berechnet wird): d) Mängelbeseitigungsarbeiten im Bad 20%: http://www.mieterverein-duesse…le/urteiltemp.php?teil=16