Wer zahlt SV-RV-Beiträge bei Krankheit in den ersten 4 Wochen?

  • Hi Folks,


    da es unter euch sicher auch Arbeitgeber gibt hier mal eine kurze Frage:


    Im EFZG steht:


    Zitat

    EFZG § 3 Absatz 1 Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.


    EFZG § 3 Absatz 3 Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.


    Dazu nun folgende Frage: Welche Kosten kommen auf den Arbeitgeber zu, wenn der Mitarbeiter in der ersten 4 Wochen krank wird? Er muss anteilig die bereits gearbeitete Zeit bezahlen und dafür auch sämtliche Abgaben/Beiträge, das ist klar. Aber muss er die Beiträge auch für die Zeit bezahlen, in der er keinen Lohn bezahlt und der Arbeitnehmer lediglich Krankengeld von der Krankenkasse erhält?


    Der konkrete Fall: Ein Arbeitnehmer wird eingestellt, vollzeit, festgelegte Stundenzahl. Nach einer Woche wird er krank, 6 Wochen krankgeschrieben. Ihm soll nicht gekündigt werden. Was muss der Arbeitgeber außer Lohn und Beiträgen für die erste Woche bezahlen?


    Gibt es dazu irgendwo Infomaterial? Ich finde nur Informationen für Arbeitnehmer.


    Vielen Dank im Voraus

  • In de ersten 6 Wochen Krankheit ändert sich für den AG meines Wissens nichts gegenüber der dem "Normalzustand".

  • Die erste Woche des Arbeitsverhältnisses zahlt der Arbeitgeber. Die zweite bis vierte Woche des Arbeitsverhältnisses gibts Krankengeld und der Arbeitgeber zahlt nichts. Die letzten 3 Krankheitswochen (= fünfte bis achte Woche des Arbeitsverhältnisses) leistet der Arbeitgeber dann Lohnfortzahlung, da die vier Wochen dann um sind.


    Während des Krankengeldes zahlt die Krankenversicherung Rentenversicherungsbeiträge.

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