Base Vertrag - endloses Klingeln

  • Was willst du denn damit sagen? Hat doch mit dem Thema gar nichts zu tun.


    Oder geht es nur ums Nörgeln? ;) Wenn die MB rangeht, kostet es natürlich Geld. Ob und inwieweit man die MB deaktivieren kann, weiß ich aber nicht. Musst mal ins Prepaid-Forum schauen.


    Bei Simyo jedenfalls kann man sie deaktivieren. Wüsste nicht, wieso es bei F&E (wer hat das eigentlich noch??) nicht gehen sollte.

    iPhone X 256GB

  • Bei den eplus-Discountern lässt sich die Mailbox abstellen, die haben Druck gemacht. Wer Prepaid direkt bei eplus hat (F+E), hat nicht diese Möglichkeit. Da stellt sich eplus stur.

  • Ich weiß jetzt nicht konkret, wo es geregelt ist ... es gibt aber eine Bestimmung, wonach eine nicht zustande gekommene Verbindung grundsätzlich nicht berechnet werden darf.


    Wenn einige Anbieter kostenpflichtige Abwesenheitsansgen anbieten (Anrufbeantworter, Anrufinfo per SMS etc.), dann unter der Prämisse, dass diese kostenpflichtigen Dienste fakultativ sind. Der Regelfall bleibt immer eine kostenfreie Ansage.


    Eine "Zwangsumleitung" bei F&E, die in jedem Falle eine Gebühr für den Anrufer auslöst, verstößt m.E. gegen diese Vorschrift.


    Hat sich die BNetzA schon einmal mit diesem Problem auseinandergesetzt?


    Fankie

  • Wenn du mit einem AB/Mailbox sprichst, ist die Verbindung faktisch zustande gekommen. Dass am anderen Ende dann eine Maschine und kein Mensch war, aendert daran nichts.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich weiß jetzt nicht konkret, wo es geregelt ist ... es gibt aber eine Bestimmung, wonach eine nicht zustande gekommene Verbindung grundsätzlich nicht berechnet werden darf.


    es ist ja auch so, daß die ansage betreffend des nicht erreichten teilnehmers von dem angebot gefolgt wird, die gegenseitige benachrichtigung zu veranlassen. wird dieses angebot nicht angenommen, bleibt der anruf (netzintern) kostenlos. daß es doch etwas kostet, wenn der anrufer aus einem fremdnetz hereinkommt, vermute ich in signalisierungsproblemen begründet. die für das billing der verbindung maßgeblichen signalisierungen zwischen den beteiligten netzen unterscheiden offenbar nicht zwischen der erreichten ansage mit und ohne wahrnehmung des angebotes. der ansageserver ist wohl aus sicht des gegennetzes ein teilnehmer, und dessen erreichen löst einen gebührenberechnungs-startimpuls aus.

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

  • Hier wird von Eplus aber die fakultative Ausnahme gegen den Willen des Teilnehmers zur zwangsweisen Regel gemacht. Es wird also ein "Mehrwertdienst" berechnet, der niemals beauftragt wurde.


    Dies stellt einen Umgehungstatbestand zu der von mir benannten Vorschrift dar. Sollte es diese Vorschrift, wie ich sie in Erinnerung habe, tatsächlich geben, würde die durch Eplus faktisch ausgehebelt. Die vorschriftsmäßige kostenfreie Abwesenheitsansage wird dem Teilnehmer ohne Rechtsgrund verweigert.


    Nach dem TKG ist die Umgehung solcher grundlegenden Vorschriften in aller Regel aber nicht zulässig ... also in meinen Augen unzweifelhaft ein Fall für die BNetzA.


    Frankie

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