Kündigung, Kündigungsbestätigung oder AGB-Änderungen per SMS oder Email

  • Hallo zusammen,


    was ich mich schon lange frage:


    Sehr oft teilen Mobilfunkanbieter einem Änderungen bzw. Bestätigungen nur per SMS mit.
    Erst neulich hat mir Congstar eine SMS geschickt, dass sie mir kündigen.
    Anderes aktuelles Beispiel ist die AGB-Änderung bei Klarmobil.


    Oft hat man nur eine bestimmte Zeit lang Zeit, um Widerspruch einzulegen.
    Was ist nun, wenn die SIM-Karte aber in einer Schublade liegt und in keinem Handy. Dann erreicht einen die SMS ja überhaupt nicht.


    Wie sieht da die rechtliche Situation aus? Ab wann zählt eine solche Benachrichtigung?
    Ab der Absendung oder ab dem Empfang?


    Bei der SMS kommt im Gegensatz zu einer Email noch hinzu, dass diese nach einer bestimmten Zeit auch noch verfällt. Sprich es reicht noch nicht einmal, die SIM einmal im Jahr in Betrieb zu nehmen.
    Bei Email-Anbietern, die nicht abgerufene Email löschen, ist nach meiner Erinnerung der früheste mit 30 Tagen dran.


    Wer weiß hier näheres?

    Viele Grüße


    Martin

  • Da wird überall Schindluder betrieben. Eine SMS verfällt bei D1 nach 48 Stunden. Wenn man also die Karte nicht häufiger einlockt, verfällt sie - das wollen die Anbieter wie Congstar auch. Bei Klarmobil sollte eine Benachrichtigung über die Änderung der AGB oder drohende Deaktivierung per E-Mail stattfinden, aber nicht alle Prepaikunden haben sich mit einer E-Mailadresse eingetragen.

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

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