Base Vertragsverlängerung widerrufen.

  • Hi,


    am 25.06 wäre eigentlich mein vertrag gekündigt, davor hatte ein kundenberater mich angerufen und gefragt ob ich doch nicht verlängern möchte, habe aber ihn aber mit einem nein beantwortet.
    Nachhinein wollte ich doch den vertrag verlängern und rief beim kunden hotline an, und die dame meinte der jenige wird innerhalb der woche mich zurück rufen.
    Kein anruf bekommen innerhalb der woche und die karte war auch am 25.06 gesperrt, nun nach ner woche kam ein brief das der vertrag verlängert wurde :confused: .


    Habe mich natürlich beschwert und sollte es auch widerrufen, habe ich auch gemacht, nun kam am wochenende ein brief indem steht :


    "schade dass sie ihren vertrag nun doch nicht verlängern wollen. Selbstverständlich haben wir ihren wunsch sofort in die tat umgesetzt und die bekannten konditionen wieder für sie eingerichtet.


    Wir bestätigen ihnen die kündigung ihres mobilfunkvertrages zum 25.06.2010. Bis zu diesem zeitpunkt können sie weiterhin einfach und günstig im base netz telefonieren."


    Heist das nun das der vertrag doch nicht ganz widerrufen ist?
    Also gekündigt habe ich deifinitiv mehr als 3 monate vor der frist.

    kein iPhone in 2018!

  • Re: Base Vertragsverlängerung widerrufen.


    Zitat

    Original geschrieben von yankeejeff
    "schade dass sie ihren vertrag nun doch nicht verlängern wollen. Selbstverständlich haben wir ihren wunsch sofort in die tat umgesetzt und die bekannten konditionen wieder für sie eingerichtet.

    Das ist frech. So etwas würde ich eigentlich nur Simply und anderen Gestalten aus der Drillisch-Truppe zutrauen. Sie haben es sich so hinkonstruiert, dass sie die "Rücknahme der Kündigung" stehen gelassen haben und den Widerruf nur auf die Vertragsverlängerung über 24 Monate angewendet haben, so dass die passive Verlängerung von 12 Monaten übrig bleibt. Rechtlich ist dass allerdings unzulässig. Dein Vertrag ist beendet. Dies ergibt sich daraus, dass man eine Kündigung als so genannte einseitige Willenserklärung nicht zurücknehmen kann. Einigt man sich nach einer Kündigung darauf, einen Vertrag doch weiterlaufen zu lassen, ist das juristisch ein neuer Vertrag. Und genau den hast du widerrufen.


    EDIT: Ich gehe dabei davon aus, dass du fristgerecht widerrufen hast. Wenn du also in dem Brief über dein Widerrufsrecht belehrt wurdest, innerhalb der dort genannten Frist, meist 2 Wochen.

  • Das heist???
    Wie soll ich jetzt vorgehen?
    Ich könnte gleich zum base eplus shop laufen und die in die luft jagen.
    Der vertrag läuft ja auf meine mutter ihren namen, da ich sowieso eplus fürn ar*** halte.



    Ja habe innerhalb der 2 wochen widderufen, also es ist jetzt glaube ich die letzte woche.

    kein iPhone in 2018!

  • Ich würde einfach nochmals anrufen oder den Chat benutzen, dem Mitarbeiter die Situation schildern und freundlich aber bestimmend um schnellst mögliche Klärung bitten. Unter Umständen einen Brief mit dem ganzen Schriftverkehr (Kopie) und Historie der Telefonate schicken. Bei einem Telefonat/Chat würde ich mir aber auf jeden Fall einen anderen Ton aneignen, so wie Du hier schreibst kommt Du nicht wirklich weiter und ob DU einen Vertrag, der auf deine Mum läuft, kündigen bzw. verlängern kannst steht dann noch auf einem anderen Blatt.



    Davon ausgehend dass die Karte wieder funktioniert würde ich sie auf keinen Fall benutzen.


    Tom

    ● iPhone 6 mit BASE all-in plus mit EU-Reise-Flat ●
    ● iPad 4 Mini 16 GB WiFi & Cellular mit Vodafone DataGo L●
    ● Swisscom Prepaid ● 1&1 DSL Surf-Flat ●

  • Vertrag nicht nutzen.


    Brief an E-Plus durch deine Mutter, dass sie den Vertrag fristgerecht gekündigt hast, an dieser Kündigung festhält, und sämtliche Erklärungen, die auf eine Weiterführung des Vertrags gerichtet waren, fristgerecht widerrufen hat.


    Außerdem Einzugsermächtigung zurückziehen und erklären, dass sie keinerlei Zahlungen auf den Vertrag leisten wird.

  • Re: Base Vertragsverlängerung widerrufen.


    Du hast deine Kuendigung also widerrufen? Wenn der Netzbetreiber darauf eingeht, gelten fuer eine erneute Kuendigung die ueblichen Fristen. Also mal eben mehrfach die Meinung kurz vor Vertragsende aendern ist nicht und fuehrt hoechstens zu viel Aerger.


    Vielleicht hast du Glueck und kommst aus Kulanz aus dem Vertrag. Einen Anspruch darauf hast du mMn nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tom_aus_ES
    Ich würde einfach nochmals anrufen oder den Chat benutzen, ...


    Gibt es denn noch einen Chat? Ich kann die Kundenbetreuung jedenfalls nicht mehr über diesen erreichen?


    Für die Willenserklärung würde ich ohnehin das gute alte Fax bevorzugen.

    - still loving WebOS -

  • Ich denke doch, habe ihn letzte Woche benutzt - oder war es vorletzte?


    Tom

    ● iPhone 6 mit BASE all-in plus mit EU-Reise-Flat ●
    ● iPad 4 Mini 16 GB WiFi & Cellular mit Vodafone DataGo L●
    ● Swisscom Prepaid ● 1&1 DSL Surf-Flat ●

  • BASE c/o E-Plus Service
    GmbH & Co. KG




    Kundennummer: xxxxxxxxx


    BASE Rufnummer xxxxxxxxx



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe am 14.07.2009 fristgerecht meine Vertragsverlängerung widerrufen.
    Meinen BASE Vertrag habe ich auch fristgerecht mehr als 3 Monate vor Kündigungsfrist gekündigt.
    Nun ist die Vertragsverlängerung widerrufen, jedoch möchte ich auch das meine Kündigung zum 25.06.2009 festgehalten durchgesetzt wird.


    Bei der Vertragsverlängerung habe ich als Inhaber des BASE Vertrags nicht mit einem Kundenberater über eine Vertragsverlängerung telefoniert, sondern mein Sohn, der nicht der Inhaber ist und somit nicht bevollmächtigt ist meinen Vertrag zu verlängern.
    Trotzdem wurde es verlängert und meine Kündigung wurde nicht wirklich wahrgenommen.


    Ich ziehe hiermit auch meine Einzugsermächtigung zurück, und werde keinerlei Leistung auf den Vertrag zahlen.







    Ist das so in ordnung?
    Bin nicht so gut darin sowas zu schreiben, muss ich noch besser lernen.

    kein iPhone in 2018!

  • Zitat

    ...
    Ist das so in ordnung?
    Bin nicht so gut darin sowas zu schreiben, muss ich noch besser lernen.


    Nein, ist es nicht: Du widersprichst Dir in dem Schreiben ja selbst, da Du erst von 'meiner VVL' schreibst und dann später behauptest, eine solche gäbe es nicht.


    Einfach nur die Fakten aufzählen:


    1. Kündigung am xx zum yy.
    2. VORSORGLICHER Widerruf der ungültigen VVL am xx
    3. Bitte um Bestätigung der Kündigung zum Datum unter 1.


    Tom: Ich finde auf base.de keinen Chat mehr - hab' eben extra geschaut.

    - still loving WebOS -

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