Kündigungsbestätigung bindend?

  • Aber selbst aus Kulanz wird T-Mobile nicht auf das geld verzichten. Warum sollten Sie auch Kulant sein wenn du weg möchtest? Weil du irgendwann mal wiederkommst und sie in guter Erinnerung behälst? ;)

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  • @TE: ein kleiner lebenspraktischer Tipp wäre, sich jetzt jedenfalls nicht widersprüchlich verhalten.


    Du hattest eine Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" ausgesprochen, das konnte entweder stur (juristisch) interpretiert werden, dass jemand beim Vertragspartner in die Unterlagen guckt, die MVLZ nachrechnet und entsprechend bestätigt. (oder sich dabei verschreibt.)


    Oder aber man hat deinen mutmasslichen Willen noch viel unjuristischer als "so schnell wie möglich raus" interpretiert.


    Falls letzteres unterschwellig eine Rolle gespielt haben sollte, scheint es nicht anzuraten, die Karte dann noch zu benutzen. Weil egal wie das rechtliche letzlich aussieht: durch faktisches Benutzen der Karte bekundet man eine gewisse Absicht, ein Interesse am Vertrag ;)


    Das kollidiert aber mit o.g. Spar-Wunsch, der in der Kündigung ja auch zum Ausdruck kam.

    Dodge - Aus Freude am Tanken

  • Durch den Zugang der Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" wurde das Dauerschuldverhältnis zum Ablauf der 24monatigen MVLZ beendet.


    Für eine frühere Beendigung des Vertrags müsste der Vertrag durch einen Änderungsvertrag geändert werden.


    Ob man das Bestätigungsschreiben von T-Mobile nun als Angebot auf Abschluss eines solchen Änderungsvertrags, welches der TE ohne Weiteres annehmen könnte, ansehen kann, würde ich bezweifeln.


    Diese Bestätigung von T-Mobile hat nicht den Charakter einer Willenserklärung.


    T-Mobile möchte damit nicht den bestehenden Vertrag modifizieren, sondern dem Kunden für seine Akten lediglich den Stand der Dinge mitteilen. Daher hat die Erklärung rein deklaratorischen Charakter und ist nicht auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet.


    Selbt wenn man darin eine Willenserklärung seitens T-Mobile sehen würde, wäre diese mit großer Sicherheit anfechtbar, da ihr ein Irrtum zugrundeliegt.


    Nichtsdestotrotz ist aus praktischer Sicht die Wahrscheinlichkeit gar nicht so gering, dass der Vertrag ein Jahr fürher beendet wird, wenn der SB das falsche Datum eingepflegt hat. Ich würde mich überraschen lassen ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Dauerposter:


    scheidet denn die Möglichkeit aus, dass bereits das für mich recht unbestimmt klingende Kündigungsschreiben des TE umgedeutet wird als Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrages?


    und: was wäre denn im Falle eines Irrtums das negative Interesse, wofür einen TMO entschädigen müsste?

    Dodge - Aus Freude am Tanken

  • Zitat

    Original geschrieben von realice
    Aber selbst aus Kulanz wird T-Mobile nicht auf das geld verzichten. Warum sollten Sie auch Kulant sein wenn du weg möchtest? Weil du irgendwann mal wiederkommst und sie in guter Erinnerung behälst? ;)


    eher nicht "Kulanz" sondern ich würde wenn es so wäre eher auf "Kostengründe" setzen.


    Denn was ist billiger ? Auf 300€ ( mal einfach geschätzt ... ) GG zu verzichten oder nen Sachbearbeiter ein paar Stunden zu beschäftigen und evtl noch die Rechtsabteilung ?




    In Deutschland kann man ja auch eher eine Neigung der Gerichte auf die Seite der Verbraucher beobachten, deshalb wäre ich mir trotz gestzlicher Lage nicht sicher wer da gewinnen würde, aber ich würde es wegen der Kleinigkeit auch nicht riskieren ;)

  • Danke für die reichlichen Tipps.


    Werde ihnen dann nochmal postalisch was zukommen lassen. Ich halte euch auf dem Laufenden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Manupulator
    Werde ihnen dann nochmal postalisch was zukommen lassen. Ich halte euch auf dem Laufenden.


    Genau das würde ich nicht machen...




    Zitat

    Original geschrieben von Carponaut_Stefan
      Dauerposter:


    scheidet denn die Möglichkeit aus, dass bereits das für mich recht unbestimmt klingende Kündigungsschreiben des TE umgedeutet wird als Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrages?


    Aus einer eindeutig als Kündigungsschreiben formulierten Erklärung ein Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrags zu kontruieren, halte ich schon für ziemlich abwegig, auch wenn in die Formulierung der Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" ein Gesuch des TE hineininterpretiert werden kann, denn Vertrag vor Ablauf der MVLZ beenden zu können.


    Aus rechtlicher Sicht müsste er überhaupt keine Angaben zu einem Termin machen, "ich kündige" wäre völlig ausreichend, da das Wirksamwerden der Kündigung durch die Einigung über die MVLZ eindeutig bestimmt ist.


    Aber selbst wenn man dies so sehen würde, bedarf dieses Angebot noch der Annahme durch TMD. Ob nun das Angebot der TMD auf Abschluss eines Änderungsvertrags oder die Annahme seitens TMD eines solchen Angebots des TE mit einem Irrtum behaftet ist, ändert nichts daran, dass die Erklärung von TMD anfechtbar wäre.


    Zitat


    und: was wäre denn im Falle eines Irrtums das negative Interesse, wofür einen TMO entschädigen müsste?


    Der Erklärungsgegner wäre so zu stellen, wie er stünde, wenn er von der irrtümlichen Erklärung nie Kenntnis erlangt hätte.


    Würde er etwa unmittelbar nach dem bestätigten Kündigungstermin einen anderen Mobilfunkvertrag abschließen, um weiterhin mobil telefonieren zu können, könnten die für diesen weiteren Vertrag im Überlappungszeitraum anfallenden Grundgebühren ein Schaden des negativen Interesses sein.


    Jedenfalls sind die TMD-Grundgebühren vom bestätigten Vertragsende bis zum regulären Vertragsende aber nicht vom negativen Interesse umfasst.


    Überdies dürfte eine Ersatzfähigkeit des Vertrauensschadens hier schon an § 122 II BGB scheitern, da beim TE (der die MVLZ von 24 Monaten ja ausdrücklich akzeptiert hat und damit Kenntnis vom eigentlichen Beendigungstermin hat) zumindest fahrlässige Unkenntnis vom Anfechtungsgrund vorliegt.
    Konkret hat er hier sogar positive Kenntnis vom Irrtum seitens TMD, wie dieser Thread beweist ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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