E-plus sperrt erneut Callthrough Rufnummern

  • Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Als ich heute zwei Betamax-Callthrough-Nummern in Berlin anwählte (03031190xxx) kam die Ansage, daß die Rufnummer nicht aus dem Eplus-Netz erreichbar sei. Letzten Donnerstag gingen sie noch.


    Das wird ja immer unverschämter. :mad: :flop:


    Bei mir klappt es...ich kann die Nummern sowohl mit Base als auch mit T&M 150 wählen.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Von juristischen Gründen für die Dienstverweigerung seitens E+ und O² war bisher aber nichts zu lesen. Ebensowenig von juristischem Vorgehen gegen die Callthrough-Anbieter.


    Tja, o2 und E+ gehen da lieber den direkten Weg und sperren bzw. limitieren diese übers Festnetz angebotenen Dienste anstatt die Bundesnetzagentur einzuschalten (weas eigentlich der richtigere Weg wäre).


    Und die Callthrough-Anbieter halten sich zurück, da sie sich sonst ins eigene Fleisch schneiden könnten. (Die Bundesnetzagentur könnte ja feststellen, dass die Nummern nicht gesperrt werden dürfen; im Gegenzug könnte sie aber auch feststellen, dass die Anbieter nicht über Festnetznummern agieren dürfen).
    Schlafende Hunde will man hier auch nicht wecken ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Weil Festnetznummern lt. Definition der Bundesnetzagentur nicht für solche Dienste benutzt werden dürfen.

    Und deswegen ist Selbstjustiz jetzt legitim? Ist ja wie im Wilden Westen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Weil Festnetznummern lt. Definition der Bundesnetzagentur nicht für solche Dienste benutzt werden dürfen.


    Nein, das hat die BNetzA so nie gesagt. Die BNetzA hat festgestellt, dass Callthrough eben keine Sonderrufnummern/-dienste sind und unter normalen Festnetznummern betrieben werden können und dürfen. Die "Netzbetreiber" (kann man das überhaupt noch von E-Plus und o2 behaupten?) haben lediglich das "Recht", Rufnummern in bestimmten Ortsnetzen VORÜBERGEHEND zu sperren (bzw. Anrufe zu begrenzen), WENN die Erreichbarkeit anderer Rufnummern in dem betroffenen Ortsnetz gefährdet sein könnte und/oder ihr Netz im betroffenen Ortsnetz zusammenzubrechen droht.


    Nun ist es schon interessant, dass gerade die zwei kleineren Netzbetreiber ein Problem mit hohem Traffic haben, die großen Netze aber nicht. Interessant ist natürlich auch die Definition von "vorübergehend", offenbar will man die Kapazitätsengpässe gar nicht durch Aufrüstung auflösen.


    Die Bundesnetzagentur gehört mal von höherer Stelle so richtig durchgeputzt. Die Schnarchnasen schreiten nicht einmal gegen Falschabrechnungen im EU-Roaming ein, obwohl die EU-Komission klar sagt, dass dies in die Zuständigkeit der BNetzA fällt. Eine von vielen Baustellen, wo die BNetzA klar Position beziehen müsste und so für einen fairen Wettbewerb sorgen und die Interessen der Verbraucher schützen könnte. Denn genau das ist (unter anderem) ihre eigentliche Aufgabe.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Jetzt geht das "Hase und Igel"-Spiel schon wieder los. Hatte, nachdem die Einwahlnummer "meines " Callthrough-Anbieters vor einigen Monaten plötzlich aus dem e-plus-Netz nicht mehr erreichbar war, von denen eine neue Einwahlnummer genannt bekommen. Die funktioniert seit heute nicht mehr.


    Gibt es eigentlich beim Festnetz ähnliche Probleme oder ist das nur ein O2 und e-plus-spezifisches Problem?


    Sollte vielleicht doch einen meiner Base-Verträge kündigen und wieder zum guten alten Festnetz zurückkehren.


    Selber schuld, e-plus.

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Nein, das hat die BNetzA so nie gesagt.


    Nicht gesagt, aber geschrieben.


    Zitat


    Ortsnetzrufnummern sind Nummern für Dienste, die außerdem folgende Eigenschaften aufweisen:
    • Es handelt sich nicht um einen Premium Rate-Dienst. Die Anwahl der Rufnummer führt zu keinem Vertragsschluss über zusätzlich zur Verbindungsleistung kostenpflichtig erbrachte weitere Dienstleistungen. Der Angerufene erhält keine Auszahlungen und sonstige Gutschriften für eingehende Anrufe.
    • Der Dienst entspricht kommerziell nicht dem Angebot einer Betreiberauswahl.
    • Ortsnetzrufnummern werden nicht verwendet, wenn durch die Nutzung der Rufnummer Massenverkehr zu erwarten ist, der Netzüberlastungen verursachen kann.


    Sollte ein Callthrough-Anbieter eine kostenpflichtige Verbindung ermöglichen, so handelt es sich um eine zusätzlich zur Verbindungsleistung kostenpflichtig erbrachte weitere Dienstleistung.
    Der Vertragsschluss mag zwar vorher erfolgen, aber eine u.U. kostenpflichtige Verbindungsleistung wird trotzdem erbracht.
    Und dafür darf eine solche Festnetznummer nicht verwendet werden.


    Über die weiteren Punkte mag jeder selbst urteilen; die haben wir hier schon mal öfter diskutiert ;)


    Ich gebe harlekyn aber defintiv recht, dass trotz der rechlichen Lage keine Selbstjustiz betrieben werden darf (das habe ich ja auch nicht behauptet).
    Ich habe nur gesagt, dass es für den Anbieter der einfachere Weg ist und die Callthrough-Anbieter sich da selbst zurückhalten.


    Wie Richter dann eine außerordentliche Kündigung beurteilen würden, vermag ich selbst nicht zu beurteilen.


    edit: Bevor sich jemand beschwert: Die Quelle:
    http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/12076.pdf

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Der Vertragsschluss mag zwar vorher erfolgen, aber eine u.U. kostenpflichtige Verbindungsleistung wird trotzdem erbracht.
    Und dafür darf eine solche Festnetznummer nicht verwendet werden.


    Die BNetzA hat klargestellt, dass der betroffene Dienst (konkret in diesem Falle eben Callthrough) eben nicht dem Angebot einer Betreiberauswahl entspricht. So verstehe ich jedenfalls das Antwortschreiben, was die BNetzA als Standardschreiben in diesem Fall verschickt.


    Die BNetzA sagt eben nicht, dass das Betreiben eines Callthrough-Dienstes unter einer Festnetznummer nicht erlaubt ist. Und das Argument "Massenverkehr" ist eher fraglich, denn auch Dienste/Angebote mit relativ wenig Verkehr sind betroffen, zumal die großen Netze wesentlich heftiger unter dem "Massenverkehr" leiden müssten. Der Passus scheint nur die Berechtigung der 0137-Gasse zu unterstreichen (IMO sollte das auch 0900 sein).


    Zitat

    Über die weiteren Punkte mag jeder selbst urteilen; die haben wir hier schon mal öfter diskutiert ;)


    Stimmt, dazu gibt es einen langen Thread.


    Da die BNetzA offenbar ihren Zweck nicht erfüllt, muss man als Kunde die Sache selbst in die Hand nehmen. Das heißt ganz klar: Anbieterwechsel. Denn als zahlender TK-Kunde will ich natürlich jede Nummer anrufen, die ich erreichen will. Wenn der Anbieter meine Nutzung derartig einschränkt, war er die längste Zeit mein Vertragspartner.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Das würde ich schon als Grund sehen, eine außerordentliche Kündigung zu probieren; gerade, wenn man die Nummern zuvor genutzt hat.


    Warum das?
    Man hat einen Vertrag und selbst wenn man gewisse Nummern noch nie anrief, sie waren zu Vertragsbegin nicht ausgeschlossen und einer Vertragsänderung im negativen Sinn muß man erst zustimmen, oder irre ich mich?

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Die BNetzA hat klargestellt, dass der betroffene Dienst (konkret in diesem Falle eben Callthrough) eben nicht dem Angebot einer Betreiberauswahl entspricht. So verstehe ich jedenfalls das Antwortschreiben, was die BNetzA als Standardschreiben in diesem Fall verschickt.


    Die BNetzA sagt eben nicht, dass das Betreiben eines Callthrough-Dienstes unter einer Festnetznummer nicht erlaubt ist. Und das Argument "Massenverkehr" ist eher fraglich, denn auch Dienste/Angebote mit relativ wenig Verkehr sind betroffen, zumal die großen Netze wesentlich heftiger unter dem "Massenverkehr" leiden müssten. Der Passus scheint nur die Berechtigung der 0137-Gasse zu unterstreichen (IMO sollte das auch 0900 sein).


    Glaubst du wirklich, dass sich fachkundige Leute damit auseinander gesetzt haben?
    Ich fürchte, dass das ganze von einer "Vorinstanz" bearbeitet wurde.
    Nichtsdestotrotz gilt das Wort der Bundesnetzagentur.


    Nur: Wo kein Kläger, da kein Richter... um warum treten die Callthrough-Anbieter nicht als Kläger auf ;-)

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