Frage zur hochzeit und gütertrennung


  • Interessantes Thema: Ich dachte immer, dass in Deutschland Anwaltszwang für Scheidungen besteht. Ist dem nicht so?

  • Zum Thema Anwaltszwang:


    Grundsätzlich besteht Anwaltszwang, man kommt im Idealfall (einverständliche Scheidung) aber mit einem Anwalt aus.


    Siehe auch Anwalt

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Doch, wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt in Deutschland die Zugewinngemeinschaft, die man auch als Gütertrennung mit Zugewinnausgleich bezeichnen kann.


    Nach der Scheidung wird dann für den Zeitraum von Eheschließung bis zur Zustellung des Scheidungsantrags der Zugewinn (Differenz aus Anfangsvermögen und Endvermögen) für beide Noch-Ehepartner jeweils separat berechnet und verglichen. Eine etwaige Differenz wird dann ausgeglichen. Nachträglich in das Anfangsvermögen werden z.B. auch noch Erbschaften eines Ehepartners mit einbezogen, auch wenn während der Ehe geerbt wurde.


    Richtig, was aber auch noch wichtig ist, eventuelle Wertsteigerungen während der Ehe gehören wiederum zum Zugewinn. Sie fließen also in die Berechnung des Zugewinnausgleich mit ein. Je nach Art des Vermögens und der Dauer der Ehe können dann die Wertsteigerungen das ursprünglich eingebrachte Vermögen übersteigen (z.B. wenn die Fruchtfolge auf Opas altem Acker plötzlich auf Neubaugebiet umgestellt wird).
    Neu ist ab 1.9. , dass Anfangsvermögen auch negativ sein kann. Bisher wurden Schulden für den Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt (Anfangsvermögen war 0 oder höher) . Jetzt gelten während der Ehe zurückgezahlte Schulden eines Ehepartners für eben jenen als Vermögenszuwachs und werden dementsprechend einberechnet.

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