1&1: Sonderkündigungsrecht bei Wohnungsauflösung?

  • Hallo,


    folgender Sachverhalt:
    Meine Freundin wohnte alleine und hatte einen 1&1 Interneranschluss.
    Dann ist sie umgezogen zu ihren Eltern wieder, wo bereits ein 1&1 Anschluss geschaltet ist.


    So, jetzt hat sie gekündigt bei 1&1 mit dem Hinweis, dass sie umgezogen ist und dort schon 1&1 liegt, sie also nicht nochmal schalten können.


    1&1 interessiert das nicht wirklich, sie wollen 70€ und würden sie aus dem Vertrag lassen dann. Ist das rechtens überhaupt?
    Ich meine sie KÖNNEN meine Freundin ja nicht anbinden physikalisch, weil ja schon ein 1&1 Anschluss besteht. Die können ja technisch gar keinen zweiten schalten. Und dafür soll meine Freundin jetzt 70€ bezahlen?


    Habt Ihr da Erfahrungen, was man machen kann? Finde das mehr als dreist. Hab den Eindruck da sitzen nur Schwachköpfe, die von Technik und Logik keine Ahnung haben.


    Gruß
    Daniel

    immer auf der Suche nach neuem Spielzeug...


    ***stehe mehrfach positiv in der Vertrauensliste***
    Ich verkaufe so, wie ich selber gerne kaufen möchte: ehrlich und fair.

  • Re: 1&1: Sonderkündigungsrecht bei Wohnungsauflösung?


    Zitat

    Original geschrieben von handyblach
    Ich meine sie KÖNNEN meine Freundin ja nicht anbinden physikalisch, weil ja schon ein 1&1 Anschluss besteht. Die können ja technisch gar keinen zweiten schalten.


    Wieso denn nicht? Meist ist noch ein freies Adrenpaar vorhanden, um einen zweiten Telefon-(&DSL-)Anschluss zu schalten.


    Es ist doch so: Deine Freundin hat durch ihren Umzug 1&1 die Grundlage entzogen, die Leistung zu erbringen und will in der neuen Wohnung keinen Anschluss, da schon einer da ist und ein zweiter unnötig - meist aber technisch möglich ist.
    Manche Anbieter handhaben es kulanterweise so, dass bei hauseigenem Anschluss in der neuen Wohnung der alte Vertrag aufgelöst werden kann (afaik ist das z.B. bei M-Net so der Fall).


    1&1 will nicht auf das ganze Geld verzichten, sondern sie durch diese "Vertragsstrafe" von 70€ ziehen lassen.
    Wieviel müsste sie denn regulärerweise noch bezahlen (auf die Restlaufzeit hochgerechnet)?

  • Die Restlaufzeitkosten addiert sind etwas mehr als die 70€ aber nicht vielmehr, ich glaub so um die 100€.
    Aber darf ein Anbieter das denn verlangen rechtlich meine ich?
    Als wenn die Hotlinefuzzis da Ahnung hätten von Aderpaaren...


    Ich denke der Aufwand n Techniker rauszuschicken, um das zu prüfen ist zu groß für 1%1. Daher wird dem Kunden einfach das Geld aus der Tasche gezogen.


    Ich kann ja verstehen, dass 1&1 den Anschluss nicht einfach aufheben will aber es ist ja schon 1&1 am neuen Standort und dann so ein terz zu veranstalten. Man bleibt ja beim Anbieter quasi. Damit machen die sich ja nur unbeliebt beim Kunden...

    immer auf der Suche nach neuem Spielzeug...


    ***stehe mehrfach positiv in der Vertrauensliste***
    Ich verkaufe so, wie ich selber gerne kaufen möchte: ehrlich und fair.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!