Zu geringe DSL-Geschwindigkeit kann Kündigungsgrund sein

  • "Das Amtsgericht Fürth entschied .., dass die Kündigung zulässig gewesen sei. Die zu geringe Bandbreite stelle eine so erhebliche Pflichtverletzung dar, dass der Kunde den Vertrag nicht zwei Jahre lang akzeptieren müsse. Auch die Argumentation des DSL-Anbieters, man schulde dem Kunden laut AGB nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite, beeindruckte das Gericht nicht. Eine solche Klausel sei unwirksam, da sie den Kunden, der für die höhere Bandbreite auch zahle, unangemessen benachteilige."


    http://www.teltarif.de/urteil-…uendigung/news/35717.html

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Das ist doch aber in diesem Fall klar, es wird extra die Option bezahlt und die ist nicht lieferbar. Wenn du aber z.B. C&S Comfort bei T-Com (mit 6000) abschließt und nur 1000er lieferbar ist, dann gilt dieses Urteil ja nicht, da kein "kleinerer" Anschluss verfügbar ist bzw. nicht eine Extra-Option gebucht wurde.
    Ich verstehe somit nicht, was du uns mit diesem Artikel (Neues) sagen willst.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!