Handy von Privat mit O2-Rechnung gekauft - O2 repariert nur auf Kulanz

  • Gewährleistung hast du immer nur gegenüber demjenigem, von dem du das Handy erworben hast. O2 hat in diesem Fall also nichts damit zu tun.


    Der eBay-Verkäufer ist zur Gewährleistung verpflichtet. Privatpersonen können dies (müssen aber nicht) allerdings ausschließen.

  • Wenn ich das also richtig verstanden habe, dann ist die Gewährleistung an den Käufer gebunden. Ist das nicht eigentlich Quatsch und es wäre viel besser, wenn die Gewährleistung ausschließlich an das Gerät und nicht an eine Person gebunden ist. In der Praxis ist das ja quasi so, weil 1. auf Rechnungen meist kein Name drauf steht und 2. die allermeisten Händler kulant sind. Nichtsdestotrotz wäre da wohl eine Gesetzesänderung nicht verkehrt, um die Rechte des Kunden zu stärken bzw. eigentlich nur "normal" zu machen - oder macht diese Regelung in anderen Bereichen Sinn?

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