ZitatOriginal geschrieben von bz_star
Steht das in deren AGB's ? Höre das zum ersten Mal.
Ja steht es. M&M macht sogar ebay-Verkäufer ausfindig und sanktioniert diese entsprechend.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von bz_star
Steht das in deren AGB's ? Höre das zum ersten Mal.
Ja steht es. M&M macht sogar ebay-Verkäufer ausfindig und sanktioniert diese entsprechend.
ZitatOriginal geschrieben von KX250
Ja steht es. M&M macht sogar ebay-Verkäufer ausfindig und sanktioniert diese entsprechend.
Jupp, bin daher auch meine 40.000 Punkte los. Aber daraus habe ich gelernt ![]()
*Loriot*: Ach?
ZitatOriginal geschrieben von Sliders
Jupp, bin daher auch meine 40.000 Punkte los. Aber daraus habe ich gelernt
Und wie haben sie dich ausfindig gemacht? Hast du bei Ebay den gleichen Benutzernamen wie bei M&M?
Ist doch egal?
Die LH-Anwälte surfen bie ebay, finden jemanden, der seine Meilen verkaufen will, schreiben den ebay-Anwälten einen freundlichen Brief, dass das verboten sei und fordern die Daten des Users.
Oder aber der Anwalt bietet selber mit, dann hat er bei Ersteigerung die Daten automatisch ![]()
@bz-star:
Ich weiss nicht, seit wann du dabei bist, aber der Weiterverkauf ist schon seit etlichen Jahren verboten...
ZitatOriginal geschrieben von autares
Ist doch egal?
Die LH-Anwälte surfen bie ebay, finden jemanden, der seine Meilen verkaufen will, schreiben den ebay-Anwälten einen freundlichen Brief, dass das verboten sei und fordern die Daten des Users.
Oder aber der Anwalt bietet selber mit, dann hat er bei Ersteigerung die Daten automatisch
Mir ist das nicht egal, sonst hätte ich nicht gefragt.
Zudem ist das ganze keine Straftat, Ebay wird daher nicht die Daten an irgendwelche "LH-Anwälte" rausgeben. Die zweite Option klingt dann schon realistischer.
Naja, wenn ich mich nicht irre verstößt du beim Verkauf der Meilen über ebay auch gegen deren AGBs....
Das Thema wurde hier auch schon intensiv im M&M Thread behandelt, wenn ich mich nicht irre.
Und wie gesagt: Das Verbot besteht schon seit mindestens 5 Jahren.
Das mag ja alles sein. Dennoch ist ein AGB-Verstoß keine Straftat im rechtlichen Sinne und berechtigt daher nicht zur Herausgabe der persönlichen Daten.
ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Das mag ja alles sein. Dennoch ist ein AGB-Verstoß keine Straftat im rechtlichen Sinne und berechtigt daher nicht zur Herausgabe der persönlichen Daten.
Und dennoch gibt ebay die Kundendaten raus. Ich hatte einen ähnlichen Fall und habe noch vor Auktionsende ein Schreiben von einem Anwalt erhalten. Ich wurde aufgefordert, die Auktion innerhalb von 3 Tagen zu beenden. Ansonsten würde ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen die AGB eingeleitet. Nachdem ich die Auktion beendet hatte, habe ich nichts mehr von dem Anwalt gehört.
Da ich vorher keine ähnlichen Artikel verkauft hatte, schließe ich es aus, dass ein Anwalt über eine andere Auktion an meine Daten gekommen ist.
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