DSL Umzug mit 1und1 -> Sonderkündigungsrecht?

  • Sicher haben hier einge andere User das gleiche Problem:


    Ich habe seit Jahren einen DSL-Zugang bei 1und1 - den Telefonanschluss liefert die Telekom.
    Nun bin ich am 10 Dezember in eine andere Stadt umgezogen. Vorher wurden alle Details mit 1und1 abgesprochen.
    Dazu musste zunächst der Telefonanschluss bei der T-Kom ungezogen werden. Das klappte problemlos, denn ab dem 10. Dezember gab es in der Tat eine neue funktionieren Telefonnummer bei der T-Kom.


    Nun kommt das Problem.


    1und1 teilte mir lange vorher mit, dass der Umzug der DSL-Line einen funktionierenden Telefonanschluss voraussetzt. Dann sei es überhaupt kein Problem, denn schon nach 6-10 Tagen ab Schaltung des T-Kom - Anschlusses stehe auch der DSL-Anschluss wieder zur VerFügung. Das klang recht gut - die Realität sieht jedoch entscheidend anders aus.


    Als nach 14 Tagen immer noch noch kein DSL verfügbar war, rief ich bei 1und1 an, um zu erfahren, dass es leider versäumt wurde, der T-Lom mitzuteilen, dass ich DSL benötige. Weitere 14 Tage Wartezeit wurden mir angekündigt. 2 weitere Tage später erhielt ich dann einen Brief, dem ich entnehmen konnte, dass die T-Kom bei der Arbeit sei und mir ab ca. 10. März 2010 DSL zur Verfügung steht. Ich dachte zunächst an einen Witz - aber es war wohl keiner.
    Das sind satte DREI (!!!) Monate Wartezeit und daher für mich nicht akzeptabel.


    Ich zahle für den Umzug 59,- Euro Anschlussgebühr plus 3 Monatsraten für DSL, obwohl gar keine Leitung zur Verfügug steht. Das ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Gleichgültig, ob 1und1 oder die T-Kom dafür verantwortlich sind.


    Meine Frage an erfahrene Menschen: Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?


    Wie würdet Ihr nun verfahren? Ich brauche dringend DSL (Habe mir schon einen Surfstick zugelegt. Damit kann ich jedoch nicht arbeiten, weil viel zu langsam. FTP-Programme versagen, weil die Serververbindungen einen Timeout erhalten.


    Wie komme ich schnellstens an einen DSL-Anschluss und bei wem?


    Vielen Dank im voraus für Euren Rat - Jürgen

  • Gibt bei sowas glaube ich schon Urteile von Gerichten, dass der Kunde eine so lange Wartezeit nicht hinnehmen muss, wenn er ihn nicht selbstverschuldet hat. Bei 1&1 würde ich mich trotzdem schon einmal auf einen Rechtstreit vorbereiten....

  • Mal ne andere Frage.


    Ich habe seit 07/2009 1&1 Komplett an meinem Zweitwohnsitz. Dieser wird aber jetzt aufgelöst. Beim Erstwohnsitz ist bereits DSL geschalten.


    Jetzt kann ich ja DSL nichtmal mitnehmen, kann ich dann den Vertrag einfach kündigen?!

  • Zitat

    Original geschrieben von chrissniper
    Gibt bei sowas glaube ich schon Urteile von Gerichten, dass der Kunde eine so lange Wartezeit nicht hinnehmen muss, wenn er ihn nicht selbstverschuldet hat. Bei 1&1 würde ich mich trotzdem schon einmal auf einen Rechtstreit vorbereiten....


    Er hat ihn aber verschuldet .. sprich es ist kein Wegfall der Geschäftsgrundlage gegeben, denn ein Umzug liegt im Risikobereich des Kunden, nicht des Providers.


    Ein "Umzug" des Vertrages ist reine Kulanzleistung seitens 1und1 und muss garnicht stattfinden, da der Vertrag orts- bzw. standortgebunden ist!

  • Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    Mal ne andere Frage.


    Ich habe seit 07/2009 1&1 Komplett an meinem Zweitwohnsitz. Dieser wird aber jetzt aufgelöst. Beim Erstwohnsitz ist bereits DSL geschalten.


    Jetzt kann ich ja DSL nichtmal mitnehmen, kann ich dann den Vertrag einfach kündigen?!



    Ja klar kannst du den Vertrag kündigen - zum Ablauf 07/2010 (bei passiver Verlängerung). Du musst die dreimonatige Kündigungsfrist beachten.

    Gruß Brigitte

  • Zitat

    Original geschrieben von patphone
    Er hat ihn aber verschuldet .. sprich es ist kein Wegfall der Geschäftsgrundlage gegeben, denn ein Umzug liegt im Risikobereich des Kunden, nicht des Providers.


    Ein "Umzug" des Vertrages ist reine Kulanzleistung seitens 1und1 und muss garnicht stattfinden, da der Vertrag orts- bzw. standortgebunden ist!


    1.) Hat er ihn nicht verschuldet, da er rechtzeitig 1&1 informiert hat und deren "Umzugsservice" beuaftragt hat.


    2.) Schreibt er, 1&1 hätte versäumt T-Home mitzuteilen, dass DSL benötigt wird. Eindeutiger gehts ja nicht...


    3.) 1&1 kann nicht auf Erfülung am Ursprungsort pochen, da der Nachmieter ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Telefon (Grundversorgung) hat (ohne DSL, ich meine reinen Telefonanschluss) . Das geht aber nur, wenn der Port/Anschluss frei ist.


    4.) [Ironie ON] @TE Schreib doch mal dem Herrn Davis ne Mail ^^ [Ironie OFF]

  • Zitat

    Original geschrieben von chrissniper
    4.) [Ironie ON] @TE Schreib doch mal dem Herrn Davis ne Mail ^^ [Ironie OFF]


    Warum Ironie? Ich würds einfach mal probieren, schlimmer kanns ja nicht werden.
    Hat nicht direkt was mit dem Thema zu tun, aber anscheinend ist man dort recht kulant:
    Ich habe diesem "Herrn D'Avis" am Samstag eine Mail bzgl. einer DSL-Störung (10 Tage kein DSL) , die ich bereits im November hatte, geschrieben und die Handykosten, die durch die Hotline entstanden sind, erwähnt. Heute morgen, also innerhalb 1 Werktages bekam ich eine Antwort: GG-Befreiung für 1 Monat + 15,17 eur Gutschrift für die Hotlinekosten. Soweit ich weiß zählt diese Entstörungsgarantie eigentlich nur bis 1 Monat nach Störungsbeseitigung.


    Vielleicht lässt sich 1und1 zumindest auf eine GG-Befreiung für die nicht nutzbare Zeit ein. Jedenfalls scheint es mir, als hätten sie wirklich Interesse daran ihr Image aufzubessern.

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