Die automatische Aufladung ist ein Freibrief zur Abbuchung durch den Provider, wenn die Karte irrtümlich, missbräuchlich oder in Unkenntnis der Tarifstruktur verwendet wird. Anbieter mit solchen Datentarifen sollte man sowieso meiden. Ein Schutzmechanismus hätte greifen müssen, ein seriöser Provider sollte darauf achten das viele Aufladungen in einem extrem kurzen Zeitfenster nicht im Sinne des Kunden sind. Trotzdem sind 13 einzelne Abbuchungen dir gegenüber abzurechen. Damit hast Du - vielleicht - Chance auf Kulanz, auch weil es keine zeitnahen Bestätigungen per SMS gab. Und den Anbieter zu wechseln, versteht sich jetzt von selbst...
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Ich habe auf die Null-Linie die hier in der Tat nur fiktiv "gerissen" wird, nur angespielt um die Diskussion genuegend allgemein zu halten und nicht mit dem RBerG kollidieren zu lassen; zudem interessieren mich auf Prepaid-Wiki die Pseudo-Prepaids und ihre kritische Behandlung schon länger; zudem fördert der weite Blickwinkel das Auffinden weiterer Lösungsmöglichkeiten.
Als vorläufige rein pragmatische Empfehlung würde ich dazu raten:
- im Online-Bereich die Auflade-Automatik erstmal zu deaktivieren;
per (Einschreibe-)Brief - nicht EMail -
- die Lastschrift-Erlaubnis zu widerrufen; Zweck: verhindern dass irgendwelche ungeplanten nachlaufenden Buchungsversuche stattfinden;
- dem Anbieter mitteilen dass man ein unerwartetes Verhalten des Prepaid-Angebots festgestellt hat und um Stundung des ausstehenden Betrags (Mahnsperre) für z.b. 10 Tage bittet. Man wolle sich beraten und den Vorgang prüfen
Bewusst erstmal keine weiteren Festlegungen oder Interpretationen des Vorgangs vornehmen!So ähnlich hab ich das selber schon wiederholt gemacht. Später fällt einem dann erst ein was am erfolgversprechensten ist.
Dadurch kann man erstmal Handlungsoptionen prüfen, gibt dem Anbieter durch die Blume zu verstehen dass man kapiert wo man hingedrängt werden will (nämlich die Rolle des düpierten Kunden der sich hat übertölpeln lassen und nun automatisch in Verzug gerät und im Netz zappelt) und dass man aber auf der Hut ist und sich die Regeln nicht diktieren lässt.
mostwanted:
Du schreibst ja selber ganz zutreffend oder deutest wenigstens an, dass 13 solche Abbuchungen in so kurzer Zeit ohne die Möglichkeit die zugehörige Bestätigungs-SMS sinnfällig wahrzunehmen, nicht das Wahre sein können. Ausserdem ist es ein Hinweis, dass der Mechanismus offenkundig für eine ganz andere "Intensität" der Nutzung gestaltet wurde.
Ähnliches Beispiel:
Bei der alten Bundespost schafften die Zähleinrichtungen in den Vermittlungsstellen nicht mehr als ca. 2 Zeittakte pro Sekunde - die mechanischen Zähl-Röllchen kamen nicht hinterher
dadurch war der Tarif nach oben begrenzt. Und o2 musste seine 0900-Tarife deckeln- es wurde mehr ausgewiesen, aber die BNetzA kappte den Betrag.
Man könnte auch das Entgelt selber mal näher anschauen.
Für Portierungsentgelte verlangten manche Anbieter (2 Provider) bis zu ca. 160 Euro, während die breite Masse 20 .. 30 nahm. Das nahm die BNetzA zum Anlass nachträglich die Entgelte zu regulieren - vermutlich mit statistischen Methoden wurde bestimmt dass > 100 Euro ein Ausreisser sind. Interessant wäre nun, ob 19 Euro Entgelt überhaupt noch zulässig sind, wenn die breite Masse im Markt nur noch 1 Euro oder weniger verlangt. Auf TT wurde das schonmal diskutiert.Frankie, die Verhätschelung der Konsumenten wird durchaus durch interessierte Kreise gefördert, damit das Selberdenken nicht stattfindet; das sog. Unterschichtsfernsehen ist nicht ganz unschuldig; aus der Ecke kommen dann die Widerrufsbelehrungsmusterformulierungsgesetze mit unbedingtem Widerrufsrecht für Brautkleider die dann 1x getragen werden und die eigentlichen Benachteiligungen unberührt lassen - die sich mehr in der fürs Fernsehen unzugänglichen / wenig ausschlachtbaren Tiefe von Texten befinden.... da ist es einfacher in die Kamera hineinzujammern wie ungerecht man doch behandelt wurde. (In einem anderen Thread hab ich sowas geschildert.)
Aber hier gibt es auch gegenteilige Hinweise:
"weil ich mir überlegt hatte warum ich diesen Prepaid Tarif abgeschlossen habe. Um volle Kostenkontrolle zu haben, die mich vor schlimmmerem bewahrt." ist für mich ein Indiz, dass die geschickte Werbung für ein Pseudo-Prepaid-Modell eventuell doch zu weit gegangen ist. Callmobile hat ja auch die Hinweise auf "keine Grundgebühr" gerichtlich modifizieren müssen; vor diesem urteil fehlte es sicher nicht an Kritik an den betreffenden Kunden sie hätten halt die AGB besser lesen müssen. -
ich habe mal gesehen, dass einer gegen Simply geklagt hat, war glaub im Akte 2009 oder Aktenzeichen XY oder soetwas. Der hat sein Geld wieder zurück bekommen, weil er es als Prepaid bestellt hat und durch die verzögerte Abbuchung ins Minus gerutscht ist, obwohl er gar nicht wusste, dass er im Internet ist und ebenso wie du nicht über eine Aufbuchung informiert wurde.
Jetzt stellt sich mir nur die Frage, ob in deinem Fall du schuldig bist, weil du die Verbindung nicht getrennt hast und du ausdrücklich auch unterzeichnet hast, dass du über Abbuchungen nicht informiert wirst, oder ob Simply zu unrecht abgebucht hat, weil keine Zwangstrennung erfolgt ist, als theoretisch das Guthaben aufgebraucht war und in deinem Fall gegen deinen Willen aufgeladen wurde (was sich aber mit deiner Einverständnisserklärung aufheben könnte) und du über die Abbuchung nicht informiert worden bist. Das beste wäre vielleicht mit einem Anwalt zu sprechen und wenn du kein Erfolg haben solltest, dich evtl. auch wie der Typ an Akte 2010 oder Aktenzeichen XY wenden und auf Kulanz hoffen
Edit: Man sollte generell eigentlich von Prepaid erwarten, dass man eine Kostenkontrolle hat und die bestehenden Verbindungen bei nicht ausreichendem Guthaben automatisch getrennt wird. Erst dadurch ist der Hintergrund des Prepaids, die volle Kostenkontrolle gewährleistet. Ich verwende zwar auch Pseudo-Prepaid, allerdings habe ich bei meinem Handy WAP und Internet gesperrt, sodass ich nur durch Gespräche ins Minus rutschen kann. Da ich regelmässig mein Guthaben kontrolliere ist dies kein Problem. Allerdings eine Ermächtigung zum Automatischen Abbuchen habe ich nicht getätigt. Du könntest dich mal an Simply direkt wenden und das was dir passiert ist, dass du Prepaid hattest, aber keine Gewährleistung der Kostenkontrolle durch die Möglichkeit von Negativguthaben, hattest und dadurch in deinen Augen kein Prepaid ist schildern und dann evtl. auf Kulanz hoffen bzw. nur einen kleinen Schadensaufwand zu bezahlen ist.
Edit 2: Ich sehe es als eine rießen Gesetzeslücke in Deutschland, dass so etwas wie Pseudo-Prepaid überhaupt existiert. Wenn so etwas vorkommt, dann sollte es nicht in den AGBs, sondern in einem Vertrag stehen und das Wort Prepaid darf in keinster Weise genannt werden. In den AGBs sollte nur stehen, dass sich die Firma vorbehält bei Falschangaben, firmlicher Nutzung oder anderen Verstößen das Recht hat den Vertrag jederzeit zu kündigen und keinerlei kostenspezifische Angaben
Edit 3: Durch Automatische Aufladung wird meiner Meinung nach die volle Kostenkontrolle verletzt. Es müsste hier eigentlich trotzdem die Möglichkeit vorhanden sein, dass man über die Kosten bescheid weiss, da dies ja der Hintergrundgedanke des Prepaids ist. Entweder sollte dies verboten werden oder ein Gesetz her, dass die Verbindung getrennt werden muss, man informiert wird, dass das Guthaben leer ist und automatisch um den gewählten Betrag aufgeladet wird, ehe eine Wiederanwahl ermöglicht werden darf. Dadurch ist eine Pseudo-Prepaid auf Postpaidebene nicht (oder nur schwer) möglich und eine volle Kostenkontrolle gewährleistet. Genauso sieht es auch aus mit Auslandsgesprächen. Diese werden bei Pseudo-Prepaid-Anbietern innerhalb von 2-3 Tagen erst abgebucht. Wenn man dies gewährleistet, dann sollte man zumindest eine Einschränkung machen, dass alles, was nicht in einem bestimmten Zeitraum abgebucht wird, kostenlos für den Endverbraucher ist. Hinterher kann man ja immer noch kommen, sie haben dort im Ausland ein Telefonat geführt oder waren im Internet. Bei mir wurde z.B. erst 2 Wochen nach England eine Abbuchung vorgenommen von immerhin 10€.
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Hallo,
erstmal vielen lieben Dank für eure Hilfe und Ratschläge.
Habe diesen befolgt und mich auf die Prepaid Grundsätze bezogen im Zusammenhang mit dem einmalig hohem Aufladebetrag.
Leider wird ständig um den heißen Brei geredet. Man werde beim Netzbetreiber die Verbindungsdatensätze einholen. Dies ist nun geschehen. Man beruft sich nun auf dieses Prüfprotokoll nachdem alles in Ordnung gewesen sei. Da alle Erfassungssysteme zudem fehlerfrei gearbeitet haben sei der Nachweis der tatsächlich geführten Verbindung erbracht. Dadurch sei der Nachweis der Verbindungen gesetzteskonform erbracht. Daher könne man einer Gutschrift nicht entsprechen.
Nun bin ich ratlos. Muss ich nun die 130 Euro bezahlen? Sollte ich zum Anwalt gehen?
vielen Dank schonmal -
Biete denen mal den halben Betrag an, vielleicht steigen Sie drauf ein.
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das ist eher eine dumme Idee. Dann wissen die, dass du zahlen könntest und wollen den Rest von dir. Ich würde denen zuerst bisschen dampf hinterm hintern machen und klar erklären, dass du durch ein versehen ins minus gerutscht bist und durch das pseudo-prepaid du nicht aus dem internet geschmissen wurdest, wie es bei Prepaid eigentlich sei. Dann kannst du auch noch schreiben, dass du eine Kündigung für Wahrscheinlich hälst, da dir ein Preis von 19€/mb viel zu hoch sei und nunmal du nicht bereit bist so eine Sauerei zu unterstützen. Du könntest sagen, dass du durch die 2 Faktoren (Preis und Nichttrennung) dies für Abzocke hälst und so eine Firma keinsten Falls in Zukunft unterstützen willst. Dann noch, dass du vielen Freunden, die kurz vor einem Wechsel stehen, simply nur abraten kannst. So ein Unternehmen will keine Kunden bzw. zukünftige Pseudo-Kunden verlieren. Und dann natürlich noch mit einem Anwalt drohen. Falls diese nicht auf die E-Mail eingehen, dann solltest du dich mal an einen Anwalt wenden (ggf. auch schon früher, nicht damit du mit deiner E-Mail einen juristischen Fehler machst)
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Wer weiß eigentlich, dass eine Verbindungsunterbrechung stattgefunden hat. Die Einwahl geht doch meißtens verzögerunsgfrei ...
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Eine Wiedereinwahl hätte ich im webnwalk Manager Hauptsächlich an der Verbindungszeit bemerkt da diese nach erneuter Einwahl genullt wird.
Hoffe deine Frage passend beantwortet zu haben. -
Ja, natürlich. Ich gehe davon aus, das sie nicht genullt war ...
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Hallo zusammen,
habe mit meinen Anwalt die Sache kurz angeschnitten. Dieser meint, ich solle mit Wucher argumentieren, da der marktübliche Preis nur einen Bruchteil der Preise verglichen mit Simply beträgt.Hier ein Auszug aus der Mail von Simply bezüglich der Kartensperrung:
"Bitte beachten Sie, dass Ihnen der SIM-Kartenpfand derzeit bereits in der Servicewelt als offener Rechnungsposten angezeigt wird. Sofern Sie den o.g. Betrag umgehend aufladen bzw. überweisen (Reaktivierung Ihrer simply Karte) oder die SIM-Karte innerhalb von 3 Wochen an uns einsenden (Kündigung) wird dieser Betrag wieder gutgeschrieben."
Für mich scheint es so, als bräuchte ich "nur" meine Karte einschicken und die Sache ist vom Tisch?
Kann ich nicht so Recht glauben, zumal ja noch nichtmal auf meine Argumentation eingegangen ist.
Gruß
Martin
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