Kleinunternehmer: Ausgaben brutto oder netto bei Steuererklärung?

  • Ahoi,


    entschuldigt die vielleicht "dumme" Frage, aber nach einer Runde googeln und diversen Diskussionen mit verschiedenen Meinungen, möchte ich meine eigentlich relativ simple Frage mal hier in den Raum werfen, bevor ich beim FA anrufe, da es hier sicherlich genug Unternehmer gibt, die das mit Sicherheit wissen.


    Also: Ein Kleinunternehmer macht seine Steuererklärung, und muss ja (zumindest eine ganz simple) EÜR machen. Einnahmen sind natürlich ohne USt getätigt worden, klar. Aber für die Betriebsausgaben hat ja auch der Kleinunternehmer MwSt gezahlt beim Erwerb. Nun die Frage: Diese Ausgaben, wie gibt ein Kleinunternehmer die nun an in der Steuererklärung? Genau so, wie Sie ihm entstanden sind, heißt also MIT MwSt? Oder muss er von seinen Ausgaben die enthaltene Steuer subtrahieren und diese dann nur netto angeben?


    (Beispiel: Man hat z.B. 119 Euro Ausgaben für Webhosting gehabt. Gibt man nun 119 Euro als Ausgabe in der Steuererklärung an, oder nur 100 Euro?)


    Ich habe schon Matsch in der Birne, wegen dieser ganz einfachen Frage :gpaul:

  • Natürlich nicht. Sonst würde ich doch nicht von Kleinunternehmer sprechen ;) Mir ist nur unklar, wie das mit den Ausgaben ist.

  • Du kannst als Kleinunternehmer freiwillig USt ausweisen. Dann gelten für dich natürlich die selben Regeln, was die Vorsteueranmeldung etc. betrifft. Also Kleinunternehmer = Keine USt. stimmt nicht immer. ;)


    Ich habe bei der letzten EÜR die Bruttobeträge angesetzt.

    -I-

  • Achso, ja natürlich. Du hast natürlich recht. Aber wovon ich hier jetzt ausgehen möchte, ist dass bewusst auf die Möglichkeit der Vorsteuer verzichtet wird.

  • Da du keine Vorsteuer zurück erhälst, weist du natürlich die Bruttobeträge aus... - sonst wären deine Ausgaben ja zu gering bemessen.

  • Dann: Deine Aufwendungen werden dir inklusive Vorsteuer in Rechnung gestellt, du darfst die USt. allerdings nicht ausweisen. Damit ist für dich der Posten kein Durchlaufender Posten mehr, da du die Steuer nicht an das Finanzamt abführst. Dementsprechend trägst du deine Aufwendungen auch brutto ein (ich hoffe das war juristisch jetzt korrekt formuliert, sonst bitte korrigieren :) ).

    -I-

  • Ich danke euch!


    Und ich denke, meine Verwirrung ist jetzt auch ein wenig geordnet. Die fiktiven 119 Euro Ausgaben, bleiben also auch in der EÜR für mich 119 Euro Ausgaben und werden weder in 100+19 aufgeteilt, noch als nur 100 Euro Ausgaben ausgewiesen. Die bezahlte USt wird also ein Teil der Ausgabe.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!