Ahoi,
entschuldigt die vielleicht "dumme" Frage, aber nach einer Runde googeln und diversen Diskussionen mit verschiedenen Meinungen, möchte ich meine eigentlich relativ simple Frage mal hier in den Raum werfen, bevor ich beim FA anrufe, da es hier sicherlich genug Unternehmer gibt, die das mit Sicherheit wissen.
Also: Ein Kleinunternehmer macht seine Steuererklärung, und muss ja (zumindest eine ganz simple) EÜR machen. Einnahmen sind natürlich ohne USt getätigt worden, klar. Aber für die Betriebsausgaben hat ja auch der Kleinunternehmer MwSt gezahlt beim Erwerb. Nun die Frage: Diese Ausgaben, wie gibt ein Kleinunternehmer die nun an in der Steuererklärung? Genau so, wie Sie ihm entstanden sind, heißt also MIT MwSt? Oder muss er von seinen Ausgaben die enthaltene Steuer subtrahieren und diese dann nur netto angeben?
(Beispiel: Man hat z.B. 119 Euro Ausgaben für Webhosting gehabt. Gibt man nun 119 Euro als Ausgabe in der Steuererklärung an, oder nur 100 Euro?)
Ich habe schon Matsch in der Birne, wegen dieser ganz einfachen Frage :gpaul: