1und1 - Aktion Kundenzufriedenheit

  • Ich denke die neue "Zufriedenheitsoffensive" ist ein großer Blöff!


    Mein Problem habe ich im 1und1-Blog unter Einhaltung der Regeln gepostet.
    Wurde jedoch nie freigeschaltet


    Unter Anderem habe ich dort das "mobile Internet" für 29,- €.
    Mein Handy war bereits 2x in Reparatur und ist erneut defekt.


    Laut meinem Anwalt habe ich das Recht es zurückzugeben
    und mir das Geld auszahlen zu lassen.


    Von 1und1 verweigert



    1und1 schlägt den Tausch des Handys gegen ein neues Gerät gleichen Typs vor.
    Dies möchte ich auf Grund der massiven Schwierigkeiten nicht.


    Anwalt schlägt vor bei 1und1 einen Kompromiss zu suchen und nicht aufs Recht zu pochen, da sie den "längeren Hebel" gerne ausnutzen.


    Also schlage ich vor ein anderes Handy aus dem Sortiment zu schicken.
    Die Differenz des Kaufpreises beträgt 50,- €, welche ich selbstverständlich bezahlen möchte.


    Von 1und1 verweigert



    KULANZANGEBOT von 1und1
    Das gewünschte Handy wird geschickt mit folgenden Bedingungen:


    - 100,- € statt Differenzbetrag von 50,- €
    - erneute 24 Monate Vertragslaufzeit
    - neue Rufnummer
    - der bestehende Vertrag wird dann storniert



    Tja was soll ich sagen, da bleibt mir nur das neue Handy gleichen Typs zu nehmen und dies zu verkaufen.
    Ein anderes Handy muss ich mir dann ohne Subvention kaufen.


    Naja - Kündigung für den Vertrag ist bereits raus.
    Aber scheinbar findet der Postbote den Briefkasten nicht?


    Das Bestätigungsschreiben der Kündigung kommt jedenfalls scheinbar nicht an... :rolleyes:



    Schade, aber wahr! :flop:

  • ok lass mir mal deine Daten zukommen per PN....


    Hier interessiert es aber bestimmt einige was du für ein Gerät hast und welche Probleme Du damit hast???


    was hat 1&1 damit zu tun wenn dein Handy defekt ist, das kann dir bei jedem anderen Anbieter auch passieren. Alles andere muss man sich mal anschauen


    Wie gesagt Angebot steht lass mir per PN Deine Daten zukommen dan schaue ich mir das mal an


    Grüsse

  • Ich gebe selbstverständlich nicht 1und1 die Schuld am Defekt.
    Bitte nicht falsch verstehen.


    Lediglich die "Kundenzufriedenheitsoffensive" kann ich nicht ernst nehmen.
    Mein Anwalt sagt, die müssen es zurücknehmen und als Antwort von 1und1
    kommt ein neuer Knebelvertrag... :eek:


    Mein Gerät ist das HTC Touch 3G.
    Es klingelt ab und an einfach nicht, obwohl die Einstellungen richtig sind.


    Das Gerät liegt neben mir auf dem Tisch, und ich sehe plötzlich nur den Anruf.
    Keine Sorge, auch die Lautstärke-Tasten an der Seite kenne ich ;)


    Welche Daten brauchst du per PN und was kannst du für mich tun?

  • Kannst ja den Leiter der Kundenzufriedenheit, Marcell Davis, persönlich anschreiben. Er kommt dann zu Dir vor bei und regelt das :p :D:D

  • Woher nimmt denn dein Anwalt, dass du dir das Handy auszahlen lassen kannst? Ich dachte bislang immer, dass immer die Möglichkeit der Nacherfüllung besteht, deshalb würde mich das sehr interessieren, weil ich auch schon mit der ein oder anderen Technik mehrfach bei Saturn und Co. aufgelaufen bin...

    Tarif: E+ T&M 50 Web Code 25 mit Treuevorteil, Top-3-Flat und F&P (11,50€/Monat)
    Handy: Nokia E63-1 Midnight Black (FW: 500.21.009)


    Handyhistorie: Nokia 6233 classic black, Motorola V525, Siemens C25
    Notebooks: Lenovo Thinkpad X201 (Windows 7 Professional 64 Bit und Ubuntu 10.04), Asus Eee PC 901 (Windows XP) - Historie: Acer Aspire 5050

  • Zitat

    Original geschrieben von fbn1985
    Woher nimmt denn dein Anwalt, dass du dir das Handy auszahlen lassen kannst? Ich dachte bislang immer, dass immer die Möglichkeit der Nacherfüllung besteht, deshalb würde mich das sehr interessieren, weil ich auch schon mit der ein oder anderen Technik mehrfach bei Saturn und Co. aufgelaufen bin...


    Es war doch bereits 2x in Reparatur.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Joo, aber wo steht: "Nach 2 mal in der Reperatur hat man das Recht auf eine Auszahlung"?

    Tarif: E+ T&M 50 Web Code 25 mit Treuevorteil, Top-3-Flat und F&P (11,50€/Monat)
    Handy: Nokia E63-1 Midnight Black (FW: 500.21.009)


    Handyhistorie: Nokia 6233 classic black, Motorola V525, Siemens C25
    Notebooks: Lenovo Thinkpad X201 (Windows 7 Professional 64 Bit und Ubuntu 10.04), Asus Eee PC 901 (Windows XP) - Historie: Acer Aspire 5050

  • Zitat

    Original geschrieben von fbn1985
    Joo, aber wo steht: "Nach 2 mal in der Reperatur hat man das Recht auf eine Auszahlung"?


    Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen hat man Anspruch auf Wandlung (u.a. § 437 BGB).

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Marcell Davis NERVT ...aber sowas von.

    Der Hauptunterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.


    -Douglas Adams-

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen hat man Anspruch auf Wandlung (u.a. § 437 BGB).


    Nur das es Wandlung nun seit mehr als 8 Jahren nicht mehr gibt...


    TINLA

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