Es liegt mir ferne, dir etwas zu unterstellen, aber Anlass Fragen zu stellen gab es schon welche.
Zum Thema Sorgfaltspflichten: Gerne erläutere ich dir näher, wie ich das gemeint habe und welchen Grund es hat, dass ich das so geschrieben habe und warum ich daran festhalte!
Schon mal erwogen dass nicht nur du von dem erwähnten Menschen welche einfordern kannst, sondern auch du welche hast?
Zitat aus den o2 AGB:
ZitatAlles anzeigen3.6 Die dem Kunden überlassene SIM-Karte bleibt Eigentum von O2.
(..)
4. Nutzungsbedingungen/Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet,
e) die ihm überlassenen SIM-Karten sachgemäß und sorgfältig aufzubewahren und vor Missbrauch, Verlust und Beschädigungen zu schützen.
(..)
g) den Verlust oder ein sonstiges Abhandenkommen seiner SIMKarte dem Kundendienst von O2 unverzüglich unter Angabe seiner Kundenkennzahl telefonisch oder per Fax mitzuteilen . Eine lediglich telefonische Mitteilung hat der Kunde unverzüglich per Fax oder sonst schriftlich zu bestätigen. Das gleiche gilt, wenn der Kunde vermutet oder weiß, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von der PIN, der PUK und/oder der Kundenkennzahl erlangt haben.
(Hervorhebung C.S.)
D.h. selbst wenn DU die Karte für unwichtig hältst, wäre es nur fair gewesen , dem Netzbetreiber zu sagen was Sache ist - dass Zerschneiden von SIM-Karten an denen sich der Netzbetreiber das Eigentum vorbehalten ist, nicht unbedingt sorgfältig ist bzw. nur dahingehend sorgfältig dass sie danach sorgfältig kaputt ist, braucht nur am Rande erwähnt zu werden.
Aber ich betone dass es ich dir damit nichts unlauteres unterstelle - du hast dich ja der Diskussion hier gestellt, und ich schreibe das alles weil ich eine kindliche Freude daran finde, verworrene Sachverhalte aufzuklären ![]()