ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von max4you
Sorry, doch es ist doch genau andersherum.
Beim Handel arbeitest du (als Kleinunternehmer) meist mit einem PC, Telefon und einem kleinen Lager (Keller). Also kaum Gründungskosten. Der Warenumsatz ist ein durchlaufender Posten (brutto oder netto ist da unbedeutend für dich selbst), aus dem eine gewisse Marge gezogen wird.
Der Dienstleister und Handwerker hat sehr hohe Gründungskosten (Fahrzeuge, Werkzeuge, Maschinen, ggf. Lehrgänge usw.) und sollte einen deutlich größeren Nutzen vom Vorsteuerabzug haben.
Aber es war lediglich ein Tipp, denn die regelung für Kleinunternehmer gibt eben genau dieses Wahlrecht (Option) her. Man muss auch hinterfragen wer die Kunden sind. Während Privatkunden nur der Rechnungsbetrag interessiert, werden Firmen zum Preisvergleich den Nettobetrag heranziehen.
Viele Grüße
Mal als Beispiel mit 10% Spanne:
ohne Kleinunternehmerregel
EK 1€ > netto 0,84€
zzgl. 10% (0,84€ + 0,084€) = 0,924€
zzgl. USt 0,18€
> BruttoVK 1,10€
mit Kleinunternehmerregel
EK 1€
zzgl. 10% €
> VK 1,10€
Kleinunternehmerregel lohnt sich also nur bei VK an Privatpersonen oder andere nicht vorsteuerabzugsberechtigte Käufer.