absolut auf der sicheren Seite - wenn ein Kd. unverzüglich bei der Mängelrüge mit einer Frist von 5 oder 7 Tagen kommt hätte er bei den meisten deutschen Richtern vermutlich zwischenzeitlich auch recht... (ohne davor 3 Monate gewartet zu haben!).
Das Problem bei der Sache ist halt das es sowohl für den Händler als auch B&W unmöglich zu sein scheint deinen Wunsch zu erfüllen = du MUSST dann nach 2 Wochen den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären (lassen) da du sonst wenige Möglichkeiten hast = schau dich schon mal um wo du das Ding grad neu kaufen kanst.
Nicht wundern wenn dir im Zweifel für die durch dich gezogene Nutzung aus dem Produkt diese in Rechnung gestellt wird!