BLAU - Guthabenauszahlung bei Portierung

  • Rufnummermitnahme


    Ich grabe mal den Thread wieder aus, damit ich keinen neuen erstellen muss.


    Folgende Problematik:


    Ich möchte meine Rufnummer von Blau mitnehmen. Habe auch schon per E-Mail das Formular angefordert und dieses an die angegebene Faxnummer geschickt. Nun ist meine Karte allerdings immer noch nicht abgeschaltet worden. Kann ich trotzdem die 25 Euro überweisen ohne, dass die Gefahr besteht, dass dieses als Guthaben verbucht wird?
    Darüberhinaus habe ich bereits bei o2 den Antrag auf Runummermitnahme gestellt. Kann es nun hier Probleme geben?


    Gruß


    matt theo

  • Gängige Praxis der NB ist es, wechselwillige zum Guthabenverzicht zu nötigen. Und wem seine Rufnummer lieb ist, sollte das auch tun. Denn dauern die Schwierigkeiten, die der NB ob der verweigerten Erklärung veranstaltet zu lang, ist die Rufnummer u.U. unwiderruflich futsch (z.B. wenn die Rufnummer schon einmal portiert wurde und bereits wegen Fristablaufs an den ursprünglichen NB zurückgefallen ist).


    Diese gängige Praxis der NB erfüllt (auch wegen der eindeutigen Stellungnahme der BNetzA) m.E. den Tatbestand einer strafbewehrten Nötigung.


    Sollte ich einmal genötigt werden, würde ich dem zunächst einmal nachgeben. Allerdings nicht, ohne auf einen vorbereiteten Strafantrag Bezug zu nehmen, den ich nicht nur der zuständigen Staatsanwaltschaft zukommen lassen würde.


    Der würde natürlich hektografiert und an jeden geschickt, den es auch nur am Rande interessieren könnte ... ;)


    Und dann werde ich sehen, ob die versuchte Nötigung auch zur vollendeten wird ... denn den Umstand, dass der Rücktritt vom Versuch in der Regel strafbefreiend wirkt, würde ich natürlich nicht verheimlichen. In diesem Fall erübrigt sich (mangels Straftat) natürlich die Stellung des Strafantrags.


    Frankie



    P.S.:
    Manchmal frage ich mich, warum ein solcher Weg gewöhnlich nicht beschritten wird. Persönlich kenne ich jedenfalls niemanden, der diese Fallgestaltung trotz sicherheitshalber abgegebener Verzichtserklärung "bis zuende denkt".

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