Lohnsteuererklärung Studenten

  • Hi,


    ich hab eine kurze Frage :


    Ich bin Student und hatte im letzten Jahr zwei Nebenjobs, einer lief über Steuerklasse 1 und der andere auf einer 6er Steuerkarte


    zählt man beide Verdienste zusammen, dann liege ich unter dem Freibetrag von 7680 EUR


    kann ich nun eine Steuererklärung machen und damit rechnen die Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzubekommen ?


    außerdem habe ich im letzten Jahr ein Notebook gekauft, bringt mir das was bei der Erklärung ?


    Danke

  • Hi,


    ja, du kannst einfach deine Steuererklärung machen.


    Da du das relevante Jahreseinkommen nicht überschreitest wie du schreibst, bekommst i.d.R. sämtliche gezahlte Steuern zurück, sprich Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli.


    Das Notebook bringt dir allerdings nichts, denn du erreichst ja nicht mal die Grenze, brauchst und kannst somit also nichts absetzen.

  • ...und solltest Du doch den Freibetrag überschreiten, kannst Du das Notebook absetzen (Werbungskosten oder so?).
    Georg

  • Zitat

    Original geschrieben von Percy
    Und den Verlustvortrag nicht vergessen. Ich ärgere mich deshalb :(


    Welchen Verlustvortrag? Studienkosten im Erststudium kann man doch nur noch als Sonderausgaben bis 4000€ absetzen, was meines Wissens nach einen Verlustvortrag ausschließt. Oder war etwas anderes gemeint?


    Mcbane: Für die Zunkunft könntest du im übrigen auch die Lohnsteuerkarten anpassen lassen, d.h. auf der Ier einen Hinzurechnungsbetrag und auf der VIer einen Freibetrag eintragen lassen. Macht natürlich nur Sinn, wenn die Einkommensverteilung ähnlich wie im letzten Jahr bleibt, so würde im Idealfall erst gar keine Einkommenssteuer einbehalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von DrMac
    Vielleicht meint er die sich abzeichnende Möglichkeit Aufwendungen im Studium als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen zu können.


    http://www.sueddeutsche.de/,ra…karriere/332/503554/text/


    Wobei ja gerade wegen der Rechtsprechung des BFH die diversen Gesetzesänderungen und Anweisungen vorgenommen wurden, um eben den Werbungskostenabzug und mithin Verlustvortrag zumindest für ein Erststudium zu verhindern.
    Und soweit mir bekannt hat der BFH bisher immer nur den Begriff des Erststudiums bzw. dessen Nichtzutreffen konkretisiert. Sprich es bedarf zumindest einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit Bezug zum zukünftigen Beruf um vom BFH erhört zu werden.
    Um die Sonderausgaberegelung insgesamt zu kippen müsste doch im Zweifel erst das BVerfG 'erreicht' werden, oder?

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