Groupon tritt ja nicht als Anbieter auf, sondern als Vermittler.
Bin aber auch gespannt, was dabei raus kommen würde.
Diskussionen zu den CityDeal Angeboten
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Im Übrigen finde ich es besser, Groupon wickelt einen Deal rück, als dass sie ihre Kunden evtl. bei einem unseriösen Anbieter auflaufen lassen. Wir wissen ja nicht, warum Groupon rückabwickelt. Das kostet Groupon auch Geld und wenn es zum Schutz des Kunden geschieht, kann der Kunde doch froh sein, mit einem "blauen Auge davon gekommen" zu sein. Warum muss man immer gleich ins BGB schauen? Ist der gesunde Menschenverstand heutzutage gar nichts mehr wert?
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Original geschrieben von sparfux
Ja klar. Demnächst klingelt der Chef vom Mediamarkt bei Dir und sammelt einen Fernseher, den Du 2 Wochen vorher gekauft hast, wieder ein. ... mit der Begründung, dass sie "Kommunikationsschwierigkeiten " mit ihrem Lieferanten haben.Das ist doch ein ganz großer Witz, was Groupon da abzieht. Da hätten sich sich vor dem Deal mal ordentlich mit ihrem Geschäftspartner "kommunizieren" sollten.
Ich würde das in so einem Fall sofort meiner Anwältin weitergeben. Erfahrungsgemäß bekommt man dann "aus Kulanz" den reklamierten Schaden ersetzt, weil die Firmen im allgemeinem bei solchen vergleichsweise kleinen Summen den Ärger scheuen. Ob das bei Groupon auch so ist oder ob die sich ein Rückabwicklungsrecht in ihren AGB gesichert haben, das auch einer Rechtsrprüfung stand hält, weiß ich natürlich nicht.
Der Schaden lässt sich doch ganz einfach berechnen: 116€ + Anwaltskosten.
Der Vergleich hinkt ja nun komplett. Oder hat Deine Freundin den Kurs bereits besucht und der Anbieter fordert nun die Differenz? Dann würde ich Dir ja noch zustimmen.
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Zitat
Original geschrieben von OliGa
Der Vergleich hinkt ja nun komplett. Oder hat Deine Freundin den Kurs bereits besucht und der Anbieter fordert nun die Differenz? Dann würde ich Dir ja noch zustimmen.1. Es handelt sich nicht um meine Freundin und ich habe auch nicht das Problem
2. OK ich korrigiere mein Beispiel leicht: Du kaufst den Fernseher am Dienstag, hast aber erst am Wochenende Zeit ihn auszupacken und in Betrieb zu nehmen. Der Mediamarktleiter kommt am Freitag und holt den Fernseher wegen obiger Kommunikationsprobleme wieder ab.
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Sorry, hatte ich gar nicht gesehen, daß Du nicht das Problem hattest...

Ich find der Vergleich hängt aber noch immer. Fakt ist, daß der Gutschein noch überhaupt nicht eingelöst worden war. Um beim Fernseher zu bleiben, dieser war also höchstens im Laden gegen eine Anzahlung zurückgelegt worden. Nun kann der Händler ihn doch nicht liefern und erstattet die Anzahlung wieder. Wo ist das Problem? Mag ärgerlich sein, mehr aber auch nicht.
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Der Kurs wurde noch nicht gekauft. Der Gutschein aber schon.
Gutschein == Fernseher
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vielleicht sollte man einfach mal beim Kursanbieter anrufen und fragen, ob man den Kurs für den Gutscheinpreis besuchen kann? Weil ein generelles Interesse vom Kursanbieter bestand ja, und 49€ hätten die sicherlich nicht daran verdient.
Zum Thema Schadensersatzansprüche: vergiss es.
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Zitat
Original geschrieben von hurgh
Zum Thema Schadensersatzansprüche: vergiss es.
Ich verstehe nicht, wieso Ihr Euch da so sicher seid? Ihr schreibt "vergiss es" oder so, bringt aber keine Argumente.... bis auf, dass Groupon nur vermittelt. Aber, ein kurzer Blick in die AGB zeigt folgendens
Zitat6.2. Der Kaufvertarg über den Gutschein kommt erst zustande, wenn Groupon Ihre Zahlung erfolgreich verbuchen konnte.
Es handelt sich um einem Kaufvertrag und keine Vermittlung. Man kauft den Gutschein wie man einen Fernseher kauft.Zur Gewährleistung steht da folgendes:
Zitat8.1. Groupon gewährleistet, dass der Partner den Gutschein einlöst, d.h. die Leistungen zu den im Gutschein verbrieften Bedingungen erbringt, wenn Sie den Gutschein vor Beginn der Leistungserbringung vorlegen.
Daraus ergibt sich m.E. ziemlich eindeutig ein Schadensersatzanspruch. -
Weiß du denn, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen um einen solchen Anspruch zu haben?
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Gegenfrage: Welche Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch siehst Du als nicht erfüllt an?
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