Probleme mit Mieter. 1 Mieter kann Vertrag beenden, der andere Mieter nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Selbst wenn eine solche Klausel vereinbart ist reicht es nicht einfach irgendjemanden als Nachmieter zu stellen, der VM kann hier auch bestimmte Parameter (Zahlungsfähigkeit etc. pp.) verlangen.


    Es muss ein akzeptabler Nachmieter gefunden werden, diesbezüglich sehr interessant:



    Zahlungsfähigkeit:
    Die Miete darf maximal ein Drittel des Einkommens betragen. Eine Betreibungsauskunft sollte positiv ausfallen. Wobei eine einzelne Betreibung, die beseitigt ist oder mit Rechtsvorschlag versehen wird, nichts zur Zahlungsfähigkeit aussagt.



    Zumutbarkeit:
    Ihr Nachmieter muss zumutbar sein. Das heisst, Sie dürfen als Einzelperson keine fünfköpfige Familie für Ihre Wohnung vorschlagen. Wobei Ihr Vermieter niemanden wegen seiner Rasse, Nationalität oder Religion ablehnen darf.



    Vertragsübernahme:
    Ihr Nachmieter muss den Vertrag übernehmen, so wie er besteht. Zum gleichen Mietpreis und mit derselben Laufzeit.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Re: Re: Re: Probleme mit Mieter. 1 Mieter kann Vertrag beenden, der andere Mieter nicht.


    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde!


    Auch hier gilt wieder einmal:
    Wenn man nicht alles suuuuper genau schreibt verstehts einer wieder nicht... :rolleyes: (Damit meine ich NICHT dich!)
    Natürlich sollte man erst mal seinen Mietvertrag LESEN, aber das scheint ja allgemen aus der Mode gekommen zu sein, denn sonst wäre die Frage vom TE entweder nicht, oder zumindest nicht so gestellt worden... ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!


  • Hierbei aber bitte berücksichtigen, dass es sich um Schweizer Recht handelt, wo die Stellung eines entsprechenden Nachmieters ausreicht. Da sich die Masse der Mitglieder hier aber wohl im Bereich des deutschen Rechts bewegt, in dem es eine solche gesetzliche Grundlage nicht gibt, sollte man das nach Möglichkeit schnell wieder vergessen. ;)

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