ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Selbst wenn eine solche Klausel vereinbart ist reicht es nicht einfach irgendjemanden als Nachmieter zu stellen, der VM kann hier auch bestimmte Parameter (Zahlungsfähigkeit etc. pp.) verlangen.
Es muss ein akzeptabler Nachmieter gefunden werden, diesbezüglich sehr interessant:
Zahlungsfähigkeit:
Die Miete darf maximal ein Drittel des Einkommens betragen. Eine Betreibungsauskunft sollte positiv ausfallen. Wobei eine einzelne Betreibung, die beseitigt ist oder mit Rechtsvorschlag versehen wird, nichts zur Zahlungsfähigkeit aussagt.
Zumutbarkeit:
Ihr Nachmieter muss zumutbar sein. Das heisst, Sie dürfen als Einzelperson keine fünfköpfige Familie für Ihre Wohnung vorschlagen. Wobei Ihr Vermieter niemanden wegen seiner Rasse, Nationalität oder Religion ablehnen darf.
Vertragsübernahme:
Ihr Nachmieter muss den Vertrag übernehmen, so wie er besteht. Zum gleichen Mietpreis und mit derselben Laufzeit.