Handykündigung telefonsich zurückgenommen?

  • Hallo leute ich habe ein MEGA Problem!!!



    Ich habe mein Handyvertrag fristgerecht gekündigt
    Ich wurde darauf angerufen und wurde überredet doch noch zu bleiben und würde diverse Sonderkonditionen bekommen. Ich habe anscheinend zugestimmt war jedoch nicht zufrieden und habe erneut gekündigt aber leider 10 Tage zu spät. Nun wurde der Vertrag Automatisch um ein Jahr verlängert. Hab dann angerufen und gefragt was passiert ist. Mir wurde gesagt, dass die erste Kündigung bei dem Telefonatgespräch (Kundenrückgewinnung) zurückgenommen worden ist.


    Frage


    Ist das überhaupt rechtens? Den keiner kann beweisen dass Ich wirklich diese Kündigung wiederrufen haben sollte und Ich hat ein Kündigungsschreiben mit dem richtigem Datum.


    Es ist mir ein Rätsel, dass in Deutschland einfach mal so am Telefon Verträge abgeschlossen werden können und Kündigungen zurückgenommen werden können.


    Was kann ich tuhen? Vor gerricht gehen? oder mich einfach damit abfinden?

  • Über das Telefon können durchaus Kündigungen zurückgenommen werden. Deine Zustimmung kannst du aber wie bei einem Kauf im Internet innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
    Wenn du nicht fristgerecht widerrufen hast und auch deinen Vertrag danach nicht fristgerecht gekündigt hast wird dir wohl kaum eine andere Wahl bleiben als den Vertrag für ein weiteres Jahr zu erfüllen.

  • Re: Handykündigung telefonsich zurückgenommen?



    Eine Kündigung kann telefonisch zurückgenommen werden.
    Deshalb wäre es interessant ob du nach der Kündigung einen Anruf erhalten hast in dem du zu irgendeiner Vertragsänderung "Ja" gesagt hast.

    Zitat

    Was kann ich tuhen? Vor gerricht gehen? oder mich einfach damit abfinden?


    nicht gleich den Sand in den Kopf stecken ;)
    Erstmal mit dem Anbieter in Verbindung setzen und eine Stellungnahme zu den Umständen der (angeblichen) Kündigungsrücknahme verlangen, und basierend darauf kannst du dann einen schriftlichen Widerspruch formulieren.
    Die Nachweispflicht für die Kündigungsrücknahme liegt beim Anbieter, diesen Nachweis kann er wenn keine Weitere Leistung seinerseits erfolgt ist (z.B. neues Handy geliefert, Guthabenauszahlung oder Grundgebührenreduzierung) nicht erbringen.
    Schau deshalb auch mal in deine Rechnungen, nicht dass da ein Guthaben gebucht wurde oder sonstwie auf eine Kündigungsrücknahme oder Vertragsverlängerung hingewiesen wurde.

  • Re: Re: Handykündigung telefonsich zurückgenommen?


    Zitat

    Original geschrieben von void
    http://de.wikipedia.org/wiki/Privatautonomie


    So was liebe ich - gleich die dicken juristischen Grundsätze auspacken. Zum Glück sieht der Gesetzgeber das etwas kritischer als Du :D


    Das mit der Kündigungsrücknahme telefonisch ist nicht sooo wirklich einfach / unheikel.


    Ganz wichtig sollte man hier prüfen: Habe ich eine Widerrufsbelehrung erhalten ? Wenn nein, hat die Frist niemals begonnen, und ich kann jederzeit Widerufen. Das dürfte im Zweifel einige Diskussionen erfordern ... sollte aber eine klare Kiste sein.


    Wichtig - wie bereits mein Vorredner gesagt: Nachweissen muss allen der Netzbetreiber, auch das eine Person erreich wurde, die überhaupt berechtigt war, eine Vertragsänderung-/Kündigungsrücknahme zu erklären und natürlich das eine Widerrufsbelehrung ergangen ist.


    Und zudem: Wenn irgendwas nicht stimmt oder ich etwas irrig angenommen habe, kann ich immer Anfechten. Wegen Irrtum usw. Soweit wird es i.d.R. aber gar nicht kommen. Der Widerruf ist doch meist möglich, da bei der Widerrufsbelehrung geschlunzt wurde.

  • Re: Re: Re: Handykündigung telefonsich zurückgenommen?


    Zitat

    Original geschrieben von Rudi78
    So was liebe ich - gleich die dicken juristischen Grundsätze auspacken. Zum Glück sieht der Gesetzgeber das etwas kritischer als Du :D


    Scherzkeks, das bezog sich auf seine Verwunderung, dass man telefonisch Veträge schließen kann.


    Zitat

    Original geschrieben von Rudi78
    Das mit der Kündigungsrücknahme telefonisch ist nicht sooo wirklich einfach / unheikel.


    Ganz wichtig sollte man hier prüfen: Habe ich eine Widerrufsbelehrung erhalten ? Wenn nein, hat die Frist niemals begonnen, und ich kann jederzeit Widerufen. Das dürfte im Zweifel einige Diskussionen erfordern ... sollte aber eine klare Kiste sein.


    Genau genommen lassen sich Kündigungen schonmal nicht zurücknehmen, also war die "Rücknahme" ohnehin ein neuer Vertragsschluss.
    Den meisten Mobilfunkanbietern traue ich zu ordnungsgemäße Widerrufsbelehrungen mitzusenden.
    Irgendwas muss er ja schriftlich bekommen haben, selbst wenn er kein neues Handy bekommen hat.

  • Ich habe es geschafft


    Hall leute.


    Ich habe mich rausgeboxt :-)
    Heut wurde die Nummer Stillgelegt und es exestiert KEIN Vertrag mehr.


    Wie habe ich es geschafft?


    Habe einen netten aber bestimmten Brief an Vodafone geschickt mit der Bitte mir das Tonband vorzuspielen wo ich angeblich die Kündigung zurückgenommen habe!
    Wenn nicht ist die erste Kündigung immer noch Aktiv! Wenn Vodafone nicht einverstanden wäre hätte ich rechtliche Schritte angedroht ( natürlich wäre ich nicht zum anwalt gerannt)


    Ausserdem habe ich zu verstehen gegeben, dass ich mich bei der Verbraucherzentrale und anderen Medien melden werde um zu berichten, wie am Telefon Verträge und Kündigungen abgeschlossen werden können ohne Unterrschrifft etc . Bei der Verbraucherzentrale hätte ich mich evtl gemeldet aber mehr auch nicht.


    Ich habe eigentlich nur Viel Lärm gemacht und bin durchgekommen.


    Ich kann nur sagen es lohnt sich einfach mal den Mund zu öffnen.


    Congstar ich komme :)

  • Re: Ich habe es geschafft


    Zitat

    Original geschrieben von Kadafi
    Ausserdem habe ich zu verstehen gegeben, dass ich mich bei der Verbraucherzentrale und anderen Medien melden werde um zu berichten, wie am Telefon Verträge und Kündigungen abgeschlossen werden können ohne Unterrschrifft etc . Bei der Verbraucherzentrale hätte ich mich evtl gemeldet aber mehr auch nicht.


    Ich habe eigentlich nur Viel Lärm gemacht und bin durchgekommen.


    Ich kann nur sagen es lohnt sich einfach mal den Mund zu öffnen.


    Mal unabhängig von deinen Fall - du hast immer noch nicht verstanden das man Verträge auch telefonisch schliessen kann - sonst könntest du nicht mal eine Pizza telefonisch bestellen.


    Gruß Marco

  • Die haben den Vertrag eher aus Kulanz storniert und nicht weil du auf dem Tisch gehauen hast. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Neikon
    Die haben den Vertrag eher aus Kulanz storniert und nicht weil du auf dem Tisch gehauen hast. :)

    Genau so siehts aus.

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