Hallo,
bei meinem Wagen ist das Kombiinstrument defekt und ich habe mir bei einem Autorecycling Händler ein gebrauchtes bestellt. Heute sollte es von Audi eingebaut werden, allerdings wurde die Fahrzeugnummer vom Kombiinstrument gelöscht, so dass die Wegfahrsperre nicht wegcodiert werden konnte. Habe also den Ein- und Wiederausbau bezahlen dürfen, ohne dass es was gebraucht hat. Das Problem ist jetzt, dass die 14 Tage Rückgabefrist seit 2-3 Tagen um sind (früher war kein Termin bei Audi zu bekommen). Bevor ich mich jetzt an den Händler wende, was für Rechte/Möglichkeiten habe ich - immerhin ist das Teil nicht einbaufähig. Kann ich daher trotzdem noch vom Kaufvertrag zurücktreten, oder hat der Verkäufer das Recht "nachzubessern" - was mir nichts bringen würde, da ich dann wieder 100€ für den Einbau zahlen müsste. Oder kann ich sogar die Kosten für den Einbau vom Verkäufer zurückverlangen? Muss ich vielleicht sogar Anzeige stellen, weil es sich um geklaute Ware handeln könnte? Audi wollte sich nicht festlegen, welchen Grund das mit der fehlenden Fahrzeugnummer haben kann.