Autoersatzteil defekt - wer kommt für Unkosten auf

  • Hallo,


    bei meinem Wagen ist das Kombiinstrument defekt und ich habe mir bei einem Autorecycling Händler ein gebrauchtes bestellt. Heute sollte es von Audi eingebaut werden, allerdings wurde die Fahrzeugnummer vom Kombiinstrument gelöscht, so dass die Wegfahrsperre nicht wegcodiert werden konnte. Habe also den Ein- und Wiederausbau bezahlen dürfen, ohne dass es was gebraucht hat. Das Problem ist jetzt, dass die 14 Tage Rückgabefrist seit 2-3 Tagen um sind (früher war kein Termin bei Audi zu bekommen). Bevor ich mich jetzt an den Händler wende, was für Rechte/Möglichkeiten habe ich - immerhin ist das Teil nicht einbaufähig. Kann ich daher trotzdem noch vom Kaufvertrag zurücktreten, oder hat der Verkäufer das Recht "nachzubessern" - was mir nichts bringen würde, da ich dann wieder 100€ für den Einbau zahlen müsste. Oder kann ich sogar die Kosten für den Einbau vom Verkäufer zurückverlangen? Muss ich vielleicht sogar Anzeige stellen, weil es sich um geklaute Ware handeln könnte? Audi wollte sich nicht festlegen, welchen Grund das mit der fehlenden Fahrzeugnummer haben kann.

  • Da das ein versteckter Mangel ist, greifen die 14 Tage hier nicht. Du kannst dich an den Händler wenden und Nachbesserung (in deinem Fall wohl Tausch des Teiles) verlangen.

    ~done~

  • Das es bei Audi keinen früheren Termin gab ist nicht das Problem des Händlers. Wenn Du nicht innerhalb der Widerrufsfrist das Teil prüfst ist das primär Dein Problem.


    Trotzdem ist das Teil "mangelhaft" hier musst Du den Mangel gegenüber dem VK anzeigen und abhilfe fordern, er kann entsprechend nachbesser. Kann oder will er das nicht kannst Du vom KV zurücktreten.


    Du kannst daneben versuchen die vergeblichen Ein- und Ausbaukosten als Mangelfolgeschaden beim VK wiederzuholen, hier wäre aber zu klären ob und unter welchen Bedingungen der Händler die Ware verkauft hat und ob es nicht möglich gewesen wäre den Mangel (z.B. durch einen Test) vor dem Einbau zu erkennen.

  • Ein Widerruf ist natürlich nicht mehr möglich, aber die Gewährleistung greift hier doch eindeutig. Und der Händler hat zwei Chancen dir ein passendes Ersatzteil zu geben.


    Zu den Einbaukosten kann ich nix sagen

  • Zitat

    hier wäre aber zu klären ob und unter welchen Bedingungen der Händler die Ware verkauft hat und ob es nicht möglich gewesen wäre den Mangel (z.B. durch einen Test) vor dem Einbau zu erkennen.

    Nein, erst wenn es eingebaut ist können die auf die Datenbank zugreifen und sehen, ob eine Fahrzeugnummer für das Kombiinstrument hinterlegt ist. Ist als Schutz gedacht, damit keine geklauten Teile verbaut werden können.


    Zitat

    Und der Händler hat zwei Chancen dir ein passendes Ersatzteil zu geben

    Das Problem ist, dass jeder Versuch mit einem Einbau des neuen Kombiinstruments verbunden ist und somit 100-150€ kostet!


    Meint Ihr ich habe eine halbwegs reelle Chance das Geld für den erfolglosen Einbau vom Händler zurück zu bekommen?

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