Arbeitsvertrag im Anschluss an Berufsausbildung - Vertragsbeginn

  • Im Anschluss an meine Berufsausbildung werde ich erfreulicherweise weiter für meinen Betrieb arbeiten. Habe den Vertrag jetzt vorliegen, mir stellt sich aber die Frage zum Vertragsbeginn.


    Ausbildungsende ist nach Ausbildunsvertrag am 31.07.2010. Allerdings ist das Ausbildungsvertragsverhältnis schon beendet, wenn die positiven Ergebnisse der Abschlussprüfung kommen. Dies wird vorraussichtlich Ende Juni sein.


    Nun ist die Frage, welches Datum oder welche Formulierung jetzt offiziell in dem Vertrag stehen sollte. Geht so etwas wie "nach Beendigung der Berufsausbildung (vorraussichtlich xx.xx.xxxx)" oder sollte man 01.07.2010 nehmen, wobei hier das Risiko besteht, dass der Bescheid schon vor dem 01.07. kommt und ich mich somit für ein paar Tage Arbeitssuchend melden müsste.


    Kennt sich jemand aus? Danke.

  • nach Beendigung der Berufsausbildung mit dem bestehen der (mündlichen Abschlussprüfung) würde ich schreiben

  • genau. das ausbildungsverhältnis endet mit bestehenden der mündlichen prüfung und nicht erst wenn die ergebnisse per post kommen. zu diesem termin muss dann auch der arbeitsvertrag beginnen.

  • Du bekommst nach dem praktischen Teil auch nicht gesagt ob positiv oder negativ? War bei mir so - ich hab das genaue Ergebnis erst etwas später bekommen, allerdings direkt nach der Theorie-Prüfung schon eine Bescheinigung dass die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde. Und genau ab dem Tag hat mein neuer Arbeitsvertrag auch Gültigkeit bekommen.

  • Vielleicht kannst Du irgendwie den Satz "Herr ApfelBeisser wird nach dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfungen in ein Arbeitsverhältnis übernommen." in den Vertrag reinbringen.


    Ansonsten lass den schriftlichen Vertrag, lass Dich mit "Komm man nach der Prüfung her, dann kannste gleich noch was machen!" in den Betrieb holen - das gilt in der Regel auch als unbefristeter Arbeitsvertrag. ;)

  • Ich will ja niemanden über's Ohr hauen ;-)


    Aber es sollte rechtsgültig sein, wenn man schreibt "Nach erfolgreicher Beendigung der Berufsausbildung durch Mitteilung der IHK, vorraussichtlich zum xx.xx.xxxx" ?

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    Das Weiterarbeiten nach der bestandenen Prüfung gilt als Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.


    Die Aussage stimmt nicht ganz.
    Bei manchen Firmen werden die Azubis zwar übernommen, bekommen in der Regel
    erst befristete Arbeitsverträge.


    Gruß Hope0815 :)

  • Dann muss der befristete Vertrag allerdings vor der Prüfung bzw. am Tag der Prüfung nach Rückkehr in Betrieb geschlossen werden.


    GP

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