o2o - o2 mahnt wegen mißbräuchlicher Nutzung ab!

  • Ich sage mal Flat ist Flat - ansonsten sollte O2 sowas abschaffen.


    Zitat

    Wiederholungsfalle zu einer strafbewährten Unterlassungserklärung


    O2 hat wohl die Hitze nicht gut bekommen. Mit so einer UEK hätten die vor Gericht keine Chance (damit meine ich die entstehenden Anwaltsgebühren)


    Dauerposter: hat du das Schreiben von O2 per Einschreiben oder normaler Post erhalten ? (zum 2ten. Zwinker ... :D ) Briefe können auch mal verlorengehen.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Ich fand das Beispiel mit dem Buffet eigentlich sehr passend. Klar, Flats sind Mischkalkulationen, aber sie werden eben so kalkuliert und sind auch so gedacht, dass sie privates Telefon/SMS-Verhalten (oder auch Essverhalten) bis in die Extremfälle abdecken (5 Steaks?!), aber eben nicht darüberhinaus (die Tupperdosennummer).


    Ich denke eigentlich, dass das hier für jeden unmittelbar einsichtig ist und der Rest ist großes Lamentieren...


    Und wenn o2 solche Dinge mit in die Kalkulation einbezieht, ist der Kostenairbag eben bei 200€ und dann heulen genau die Leute, die sich jetzt beschweren rum, dass es keine anständigen "Flats" mehr gibt...

    Tarif: E+ T&M 50 Web Code 25 mit Treuevorteil, Top-3-Flat und F&P (11,50€/Monat)
    Handy: Nokia E63-1 Midnight Black (FW: 500.21.009)


    Handyhistorie: Nokia 6233 classic black, Motorola V525, Siemens C25
    Notebooks: Lenovo Thinkpad X201 (Windows 7 Professional 64 Bit und Ubuntu 10.04), Asus Eee PC 901 (Windows XP) - Historie: Acer Aspire 5050

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Vodafone schraenkt schon seit geraumer Zeit die Nutzung im Kleingedruckten ein. 15000 Minuten sind natuerlich ne ganze Menge, aber immerhin gibt es diese deutlich kommunizierte Grenze.


    1.) Nennt auch Vodafone das Angebot eine Flat
    2.) Schreibt Vodafone im Kleingedruckten "erleichterte Kündigungsmöglichkeit", was rechtlich gesehen für den Popo ist ;-) Entweder ist eine Überschreitung erlaubt oder nicht. Auch hier müsste Vodafone im Notfall mit einer mißbräuchlichen Nutzung argumentieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von meon96
    O2 hat wohl die Hitze nicht gut bekommen. Mit so einer UEK hätten die vor Gericht keine Chance (damit meine ich die entstehenden Anwaltsgebühren)


    Warum ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Rudi78
    Warum ?


    Weil der Kunde davon ausgeht das er eine Flat gebucht hat und diese auch nutzen kann,unabhängig vom Umfang,wenn O2 sagen würde gut wird kündigen dich (aufgrund der gerade mal 30 tägigen MVLZ) ist das ja in Ordnung,aber mit einer kostenpflichtigen UEK glaube ich nicht das O2 da durchkommen würde.


    Im übrigen gab es schon ähnliche Fälle im DSL oder Telefonbereich (Arcor,1und1 KabelD als Bsp) und da habe ich noch nie von strafbew. UEK gehört,bzw. das die Anbieter mit einer UEK Erfolg gehabt hätten.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus


    2.) Schreibt Vodafone im Kleingedruckten "erleichterte Kündigungsmöglichkeit", was rechtlich gesehen für den Popo ist ;-) Entweder ist eine Überschreitung erlaubt oder nicht. Auch hier müsste Vodafone im Notfall mit einer mißbräuchlichen Nutzung argumentieren.


    Warum ist das für den Popo? Es steht eindeutig drin, dass Vodafone zur Sonderkündigung berechtigt ist bei Überschreitung. Damit ist die Überschreitung erlaubt, aber mit eventuellen Konsequenzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    1.) Nennt auch Vodafone das Angebot eine Flat

    Wie lautet nochmal eben die rechtssichere Definition dieses Begriffes? ;)

  • Vodafone wirbt aber mit der laxen "erleichterten Kündigungsmöglichkeit".
    Das Sonderkündigungsrecht wird erst im Infodoc angegeben.


    Und weiterhin wird das Angebot wie gesagt auch bei Vodafone als Flat betitelt.

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Wie lautet nochmal eben die rechtssichere Definition dieses Begriffes? ;)


    Flatrate. Und ebendies schreibt auch Vodafone sowohl auf der Homepage als auch im Infodok ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Vodafone wirbt aber mit der laxen "erleichterten Kündigungsmöglichkeit".
    Das Sonderkündigungsrecht wird erst im Infodoc angegeben.


    Und weiterhin wird das Angebot wie gesagt auch bei Vodafone als Flat betitelt.


    Im aktuellen InfoDok steht bei der Super Flat Allnet: "dürfen wir den Vertrag außerordentlich kündigen" und bei der Super Flat Internet Allnet "besteht eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit". Demnach wären dann wohl reine Super Flat Allnet Kunden eher weg, als die die eine Super Flat Internet haben...

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