ebay-CallYa-Card ummelden, wg. Rufnr.-Mitnahme

  • Das (sicher schon oft durchgekaute Thema) der Rufnummernmitnahme einer CallYa-Karte aus der Bucht steht auch bei mir zur Debatte.


    Gibt es Risiken für mich als Drittnutzer (von nem VF-Mitarbeiter weiss ich, dass meine Nr. nicht mal auf die Person registriert ist, von der ich sie gekauft habe) und wie hoch sind die Kosten seitens VF für eine Übernahme der Nummer zu nem andern Anbieter ?


    Gibts eigentl. Verbindungs-/Nutzungs-Probleme, wenn ich die Nummer z.B. ins o2-Netz Wechsel ?

    MfG Brisco

  • du hast recht, ist wird sehr oft durchgekaut, deswegen empfehle ich einfach mal die suche nächstes mal zu bemühen. da steht alles drin.


    also, solange du belegen kannst, wann und wo du sie gekauft hast (zb auktion ausdrucken), sollte es keine probleme geben.


    die kosten für eine rufnummermitnahme betragen in der regel 25 euro. das kannst du in der callya preisliste aber selbst nachlesen.


    und mittlerweile sollte es auch keine verbindungs-/nutzungsprobleme mehr geben.


    mfg

  • Hey, Danke Styler - du bist ja ein ganz schneller und sorry next time überfalle ich die Datenbank! :D


    Das mit der Auktion-ausdrucken fällt wohl flach, weil das schon > 3 Jahre her ist.


    .. evtl. find ich noch was auf meim alten PC!?

    MfG Brisco

  • Zitat

    Original geschrieben von Brisco
    Hey, Danke Styler - du bist ja ein ganz schneller und sorry next time überfalle ich die Datenbank! :D


    Das mit der Auktion-ausdrucken fällt wohl flach, weil das schon > 3 Jahre her ist.


    Musst du auch nicht. Sondern: Karte umregistrieren (einfach Vorbesitzer Unbekannt/Flohmarktkauf anstatt der Altbesitzerdaten eintragen) und mit Ausweiskopie zu VF faxen/schicken. Ein paar Tage später bist du dann als Nutzer hinterlegt und erst dann kannst du die Verzichtserklärung an VF übermitteln. Eine ausgedruckte Auktion ist IMHO völlig überflüssig.


    Bye, Mike

  • Zitat

    Original geschrieben von Síemenshandyfan
    Eine ausgedruckte Auktion ist IMHO völlig überflüssig.


    Bye, Mike


    mir ging es eher darum, falls eventuell straftaten damit begangen wurden, in letzter zeit. wenn die karte natürlich schon 3 jahre alt ist, ist das ausdrucken wirklich völlig überflüssig!


    mfg

  • Zitat

    Original geschrieben von Styler
    mir ging es eher darum, falls eventuell straftaten damit begangen wurden, in letzter zeit. wenn die karte natürlich schon 3 jahre alt ist, ist das ausdrucken wirklich völlig überflüssig!


    mfg


    War auch nicht auf dich bezogen sondern die Umregistrierung (die übrigens IMMER nach Erwerb einer Karte gemacht werden sollte). Die bestätigte Umschreibung auf den neuen Besitzer ist dann nämlich weitaus mehr wert als Nachweis, als ein Ausdruck (wenn wirklich sowas vorliegt).
    Es wäre ohnehin die Ausnahme, dass eine solche Karte dann weiterveräußert wird.
    Daher würde ich mir darum ehrlich gesagt weniger Gedanken machen...


    Bye, Mike

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