Rücktritt vom Handyvertrag trotz misslungerner Nacherfüllung möglich?

  • Hallo,


    habe hier mal eine recht komplizierte Frage.


    Habe vor 4 Monaten einer Verlängerung meines Handyvetrages mit einem neuen Handy zugestimmt.


    Hatte dann aber in den ersten 3 Monaten 3 mal Probleme mit dem Handy.
    Dieses wurden dann 3 mal eingeschickt , wobei die Probleme nie beseitigt wurden.


    Nach § 440 BGB kann ich ja schon nach 2 maliger erfolglosen Nacherfüllens vom Vertrag zurücktreten.


    Die Frage jetzt:



    Kann ich denn jetzt von meinem kompletten Handyvertrag zurückzutreten???
    Habe der Verlängerung ja auch nur zugestimmt, weil ich das Handy bekommen hätte.


    Wäre nett, wenn mir einige hier diverse Tipps geben könnten.


    Danke.


    Gruss


    CHris

  • Du hast 2 Verträge abgeschlossen:
    Einen Kaufvertrag über das Handy, und einen Vertrag über die Bereitstellung von Mobilfunkleistungen.


    Vom Kaufvertrag über das Handy kannst Du zurück treten. Das bedeutet im Klartext, dass Du das Recht hast, das Gerät zurück zu geben und den Kaufpreis (der ja oft nur 1 Euro ist) zurück zu bekommen. Alternativ bieten die Provider an, dass Du das defekte Handy zurück gibst und Dir stattdessen ein anderes Handy-Modell (ohne zusätzliche VVL) aussuchst - die Preise werden dann miteinander verrechnet.


    So lange der Provider Dir ermöglicht, dass Du die Mobilfunkleistungen nutzen kannst (indem Du die Sim-Karte in ein anderes Handy einlegst), besteht kein Recht auf einen Rücktritt vom Mobilfunkvertrag.



    Am Rande sei noch gesagt: Wenn bei Deinem Handy immer derselbe Defekt aufgetreten ist, sollte man auch prüfen, ob es auch an einem Defekt der Sim-Karte liegen kann.

  • Danke für die rasche Antwort.


    Allerdings liegt das Problem mit dem Handy nicht mit mir.
    Besitze schon seit über 16 Jahren Handys, kenne mich da schon aus.


    Des Weiteren handelt es sich ja um Koppelverträge.



    Deine Logik erschliesst sich mir nicht.


    Gut, bekomme einen Euro zurück , bahalte aber den Vertrag mit 20 Euro GG???
    Diesen hätte ich doch auch schon für 5 Euro ohne Handy bekommmen.




    Also, kann hier wohl was nicht stimmen :(:(


    Gruss

  • Mir liegen da auch andere Informationen vor als Erdenbewohner. Leider habe ich die hier jetzt nicht wortwörtlich, sondern nur sinngemäß (Feierabend :) ). Darin heißt es, daß es sich zwar um zwei unabhängige Verträge handelt, einmal den Kaufvertrag für das Handy und einmal den Vertrag für die Mobilfunkdienstleistungen. Im Endeffekt gehen die Gerichte aber davon aus, daß es nicht zumutbar ist, an dem Vertrag festzuhalten, wenn die Nacherfüllung nicht klappt. Ergo ein außerordentliches Kündigungrecht.

  • Ich meine auch eher, dass die beiden Vorgänge getrennt zu sehen sind.


    Aber auch wenn nicht:
    Der Handykauf ist im Zuge der Verlängerung erfolgt. Entsprechend könnte man höchstens von der VVL Abstand nehmen, nicht aber vom kompletten Vertrag.

  • Das mit dem Koppelgeschäft geht in die richtige Richtung trifft aber in deinem Fall nicht zu.


    Es sollte so laufen:


    Das Geschäft nimmt das Handy zurück, gibt Dir die Zuzahlung wieder und stellt den Vertrag auf die 5 Euro GG. bzw. auf den Betrag um in dem keine Zuzahlung für das Handy enthalten ist. Das weißt Du aber besser wie ich.


    Gruß

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • Man hat definitiv kein Sonderkündigungsrecht...
    Es wird Dir ja angeboten, dass du Dir ein anderes Handy aussuchen kannst.

  • Leider entsprechen meine Erfahrungen denen der vorherigen Posts - Du kannst lediglich das mangelhafte Gerät zurückgeben und dir anschließend ein anderes aussuchen, der Vertrag über die Mobilfunkleistungen wird von diesem Mangel nicht berührt.


    Denke daran, dass Du die zwei Lieferscheine von den misslungenen Reparaturversuchen und das defekte Gerät für einen erfolgreichen Rücktritt benötigst ;)


    Grüße

  • mal ne andere Frage bei welchem Anbieter hast du deinen Vertrag und was für einen Vertrag hast du ?

  • @all




    Also, früher gab es mal einen Urteilsspruch dahingehend, dass die Veträge wirtschaftlich gesehen als eines anzusehen sind.
    Daher konnte man beide kündigen bzw. von beiden zurücktreten.
    Klingt ja auch logisch.
    Schliesslich schliesst man diese Art von Verträgen ab, um die subventionierten Handys zu bekommen.
    Klar gibt es da andere Konstellationen, aber darüber sprechen wir nicht.
    Laut BGB bekommt man bei Nichterfüllung den vollen Kaufpreis des Handys und die Option vom Vertrag zurückzutreten.


    Gibt auch andere Rechtssprechungen, aber wenn man weit genug prozessieren sollte, hätte man bestimmt gute Chancen.

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