Gebrauchtwagengarantie erlischt bei Einbau einer Autogasanlage, trotzdem umrüsten?

  • Hallo zusammen,


    ich habe mir einen gebrauchten Wagen bei einem Autohaus gekauft, der ein Jahr Garantie hat. Eigentlich hatte ich vor den Wagen auf Autogas umzurüsten. Nun habe ich allerdings in den Garantiebestimmungen gelesen, dass der Garantieanspruch hinfällig ist, sobald man eine GAS-Anlage einbaut und zwar auf alle (!) Teile. Würdet ihr trotzdem umrüsten? Was ist wenn ein Garantiefall eintritt (z.B. Fensterheber defekt)?


    Simon

  • Das ist falsch!


    die garantie/Gewährleistung erlischt NICHT bei einbau der anlage von einer fachwerkstatt!


    Bzw. übernimmt dann die Garantie der Einbau Werkstatt die Garantie auf alle relevanten Teile (Motor).


    Ich würde den umbau tätigen lassen



    Der potentiell defekte Fensterheber hat mit der Gasanlage nix zutun, somit muss sowas denn behoben werden

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    garantie/Gewährleistung


    Zwei grundlegend verschiedene Sachen (Garantie ist ungleich Gewährleistung) kann man nicht in einen Topf werfen. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und Garantie ist eine freiwillige Leistung, die der Anbieter nach eigenen Vorgaben festlegt.


    Und eine Werkstatt gibt nicht automatisch eine Garantie. Garantie gibt es normalerweise auch nur vom Hersteller.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Ja ich weiß, da er aber mit Garantie anfing habe ich so weitergemacht, ohnehin weiß jeder wie es gemeint ist.


    dennoch danke für die erneute aufklärung

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    ohnehin weiß jeder wie es gemeint ist.


    Leider nicht, denn dieser Fehler wird ständig gemacht. Denn während eine Gewährleistung nicht einfach eingeschränkt werden kann (Gerne immer wieder versucht: Gewährleistung erlischt bei öffnen des PC Gehäuses), kann der Garantieanbieter das quasi Handhaben, wie ER will.


    Eine Garantie ist quasi ein zusätzlich abgeschlossener Vertrag. Und wenn dort drin steht, das dieser z.B. nur bei Mondschein gilt, dann ist das so.


    Daher ist der Fall hier ganz und gar nicht so einfach. Man müsste jetzt den genauen Vertragstext lesen.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Genau wegen solcher Streitereien habe ich direkt einen Wagen mit eingebauter Gasanlage genommen. ;)

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist mir klar, trotzdem danke! In meinem Fall geht es jedoch um eine Garantie. Diese ist an bestimmte Bedingungen geknöpft, u.a. regelmäßige Inspeltionen und halt keinen Einbau einer Gasanlage.

  • Ja ok, die exakten Grundlagen sind nicht klar - zwischen garantie usw.



    in diesem Fall kann ich jedoch sagen das, wenn am Motor etwas defekt geht, wie zb. durch falsche Gasmischhung o.ä ein loch in den kolben brennt die Gewährleistung(?) des Einbauers in kraft tritt und er es ersetzen muss.


    Wenn der Motor des fensterhebers, oder die sitzheizung ausfällt hat das damit nix zutun und muss über die Händler/Verkäufer Garantie/Gewährleistung (bei meinem gebrauchten E46 habe ich lt. vertrag 1 jahr händler garantie (Widerspruch in sich?) abgewickelt werden.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von raix
    Genau wegen solcher Streitereien habe ich direkt einen Wagen mit eingebauter Gasanlage genommen. ;)


    Mein Wunschfahrzeug gab es leider nicht umgerüstet...

  • Je nach Garantiebedingungen, kann diese entweder komplett entfallen, oder nur die Teile die durch die Gasanlage betroffen sind, also der komplette Motor.


    Einige Firmen gehen halt hin, und packen nach dem Umbau nix mehr am Antrieb an, reparieren aber sonst alles andere auf Garantie. Und bei einigen Firmen erlischt dann die gesamte Garantie und es wird auch nichts mehr auf Garantie gemacht.


    Dazu müsste man jetzt das Kleindgedruckte Deines Vertrages kennen.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

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