Patientenakte bei fremden Arzt

  • 1. Man hat nicht Einsicht in ALLE Details, darunter fallen z.B. subjektive Eindrücke des Arztes über den Patienten, sondern nur in "normale" Befunde und Daten.


    2. Evtl. gibt es eine Nachfolgeregelung zwischen den Ärzten - dann ist der Nachfolger verpflichtet, die Akte weiter aufzubewahren (Gesamt: 10 Jahre).


    3. Unterlagen werden nur in Kopie herausgegeben, siehe Punkt 2.


    4. Fragt den neuen Arzt (Der die Akte hat) , ob er eine Nachfolgeregelung mit dem Vorgänger getroffen hat. Wenn ja: Ok, wenn nein: Staatsanwaltschaft :-)

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Das es nicht unbedingt kritisch ist wg. Schweigepflicht etc. sehe ich ein. Das wir herausgefunden haben, wo die Akte verblieben ist war purer Zufall. In der alten Praxis ist jetzt ein Allg.mediziner der davon nicht weiß, wäre es eine Praxisübernahme gewesen hätte ich ja noch nichtmal was gesagt.
    Da wir z.Z. Urlaub haben waren wir vorhin bei der Ärztin welche die Akten hat. Leider war ein persönliches Gespräch nicht möglich -> keine Zeit. Eine Kopie der Akten hat man uns, gegen Gebühr, angefertigt. Die Originalakte wollte man nicht aus der Hand geben. Da meine Frau im Oktober bei ihrer neuen Frauenärztin einen Termin hat, wird die nochmal da genau nachfragen wie sich das verhält.


    Danke Kai

  • Ich würde den Datenschutz hier nicht so schnell vom Tisch wischen. Zum einen aus prinzipiellen Überlegungen, zum anderen:


    Generell gilt eine sehr weitgehende Schweigepflicht - und die bezieht sich auch auf andere Ärzte! Davon abgewichen werden darf nur dann, wenn das Einverständnis des Patienten zur Weitergabe von Daten vorliegt oder angenommen werden darf. Dieses ist normalerweise der Fall wenn ein anderer Arzt die Behandlung übernimmt oder fortführt. Es ist auch okay wenn es zu einem Praxisübergang kommt, dass der "alte" Arzt seiner Dokumentationspflicht bzgl. der Patientenakten nachkommt indem bei die Akten in den bestand des "neuen" Arztes übergehen.


    In dem hier geschilderten Fall liegt die Sache aber etwas anders. Es war für den TE und seine Frau nicht offenbar, dass die bisherige Ärztin abtritt, insofern gab es auch keine - zumindest konkludente, indem man nicht widerspricht - Zustimmung zur Weitergabe der Daten an einen Dritten.


    Insbesondere da es sich offenbar nicht um den Praxisnachfolger sondern einen anderen Mediziner handelt ist die Sache ganz klar unrechtmäßig. Man kann nicht davon ausgehen, dass die Patienten zu diesem anderen Arzt wechseln wollen und insofern liegt hier weder ein tatsächliches noch zu vermutendes Einverständnis vor, dass die Unterlagen zu irgendeinem anderen Arzt wandern.


    Ich würde den Vorgang daher nicht unwidersprochen lassen und durchaus die Ärztekammer informieren, denn so, wie es hier gelaufen ist, ist das definitiv nicht in Ordnung.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Eine Nebenfrage: hat man generell ein Recht auf Kopien? Wenn ja, wie wird normalerweise abgerechnet? Pauschal oder je Kopie?

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Eine Frage hierzu: wenn der Arzt gewechselt, wer übergibt die Originalakte denn? Kann ich das machen (da ich nicht möchte, dass der alte Arzt weiß, wer der neue ist) oder muss das zwischen Ärzten geschehen?

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  • Normalerweise geschieht das zwischen Ärzten, da Originale nicht rausgegeben werden.


    Aber der oben aufgegriffene Punkt der Schweigepflicht auch zwischen Ärzten ist ganz wichtig. Nur der Patient allein darf entscheiden, wer seine Daten (=Akte) haben darf, sofern kein Notfall vorliegt. Dieser lag im oben geschilderten Fall auch nicht vor, also hat "der andere Arzt" sofort die originale Akte, zumindest Befunde etc., an den aktuell behandelnden Arzt abzugeben.


    Persönliche Akteneinträge des Arztes sind ein Streitfall. Manche berufen sich da sogar aufs Urheberrecht!

  • Mir fiel gerade ein, das das Thema noch offen ist. Da u.U. andere auch einmal so ein Problem haben könnten, wollte ich mal noch den Endstand durchgeben:


    Nachdem meine Frau voriges Jahr den ersten Termin bei ihrer neuen Frauenärztin hatte, versprach diese sich um die Beschaffung der Akten zu bemühen. Das hat dann auch recht zeitnah geklappt, sodaß diese jetzt im Original bei der neuen Ärztin liegen.


    Vielen Dank nochmals für die ganzen Tipps



    Gruß Kai

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