Verbraucherinsolvenz

  • Schade, daß man bei Umthematisierungen nicht von einem Unterforum ins nächste verzweigen kann. Um dort nicht gesteinigt zu werden habe ich folgenden Nebenaspekt von http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=460232 mal manuell hierhin verzweigt.


    Zitat

    Original geschrieben von Röbelfröbel
    Geh mal auf http://www.insolvenzbekanntmachungen.de und lies dir dort die Fälle durch! Priatinsolvenzen ohne Ende und das Teilweise wegen Beträgen knapp über 1000 Euro.

    Inhaltlich stimme ich dir sowieso zu und die Aussichtlosigkeit eines Kreditantrages wegen eines schon laufenden Kredits kollidiert auch irgendwie mit dem Unwillen als einzigem Grund zum Barkauf, dem guten Einkommen und der Bereitschaft zum Draufzahlen. Naja, entscheiden muss sich letztendlich jeder selbst.


    Danke jedenfalls für den Tip mit der Seite! Ich hab' da mal nach Insolvenzverteilungsverzeichnissen meines übersichtlichen Heimatortes gesucht und das ist wirklich erschreckend, wie häufig Schulden von eigentlich übersichtlich erscheinenden 1000 oder 3000 Euro im Schuldenturm der Verbraucherinsolvenz enden. Bei zigtausend Euro Schulden und angenommenem, langfristigem bis lebenslangem H-IV Bezug ist eine Aussichtslosigkeit mit zumindest zeitweiligem Ausweg Verbraucherinsolvenz ja durchaus nachvollziehbar, aber 1000 Euro irgendwann abzubezahlen sollte man doch selbst als Grundsicherungsbedürftiger in seiner Lebensplanung unterbringen können. So gesehen kann einen ja tatsächlich schon ein einziges, unbedachtes Iphone in die Verbraucherinsolvenz bringen, selbst, wenn man vorher gar keine Schulden hatte.


    Gibt es denn nach unten gar keine Grenzen, bei denen eine Verbraucherinsolvenz von vornherein abgelehnt wird, weil man geschuldete 42,57 Euro doch wohl absehbar und zumutbar wird ausgleichen können?

    Je suis Charlie

  • Re: Verbraucherinsolvenz


    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker


    Gibt es denn nach unten gar keine Grenzen, bei denen eine Verbraucherinsolvenz von vornherein abgelehnt wird, weil man geschuldete 42,57 Euro doch wohl absehbar und zumutbar wird ausgleichen können?




    Du schuldest mir 42,57. Reagierst nicht auf eine Mahnung. Meine Reaktion: Mahnbescheid. Der kann mangels Masse nicht vollstreckt werden. Also stelle ich einen Insolvenzantrag.


    Grund: Es ist nicht absehbar das 42,57 gezahlt werden, sonst hättest Du dich schon bei mir gemeldet. Ausserdem weiss ich nicht wo Du noch Schulden hast. Ein Insolvenzantrag zwingt den Schuldner dazu, die Karten auf den Tisch zu legen.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Re: Re: Verbraucherinsolvenz


    Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Du schuldest mir 42,57. Reagierst nicht auf eine Mahnung. Meine Reaktion: Mahnbescheid. Der kann mangels Masse nicht vollstreckt werden. Also stelle ich einen Insolvenzantrag.


    Grund: Es ist nicht absehbar das 42,57 gezahlt werden, sonst hättest Du dich schon bei mir gemeldet. Ausserdem weiss ich nicht wo Du noch Schulden hast. Ein Insolvenzantrag zwingt den Schuldner dazu, die Karten auf den Tisch zu legen.

    Das ist durchaus nachvollziehbar, wenn denn der Schuldner partout sowohl Mitwirkung, als auch guten Willen verweigert. In der Regel werden die €42,57-Fälle ja spätestens bei Einschaltung der Ämter beglichen werden, denn an solch geringen Summen scheitert die Leistungsfähigkeit ja dann doch nicht. Aber die geschilderten Fälle mit oft nur knapp vierstelligen Insolvenzsummen waren nicht etwa Insolvenzeröffnungen, sondern Insolvenzabschlüsse ("Verteilungsverzeichnisse (gem. §188 InsO)"). Da werden also tatsächlich in nicht geringer Zahl Insolvenzen wegen solcher Summen eröffnet, durchgeführt und mit Feststellung der Insolvenz oder Verbraucherinsolvenz abgeschlossen. Es steht dann auch jeweils dabei, wieviel an Masse an die Gläubiger zu verteilen ist, entweder ein paar Dutzend Euro oder 0,00 Euro. Als ob die Insolventen tatsächlich weder einen Cent in der Tasche haben, noch mittels Vermögensumwandlung früherer Luxusgüter erlösen könnten. Vom Aufwand des Insolvenzverfahrens, seiner Kosten und der Amtlichkeit gar nicht zu reden, aber wie kann man denn allein die anstehenden sechs Jahre kontrollierter Wohlverhaltensperiode - einschließlich Bemühung um jegliche, zumutbare Erwerbsarbeit und Abtretung halber Erbfälle - in Kauf nehmen, nur um einen Betrag von 1000 Euro nicht abstottern zu müssen?

    Je suis Charlie

  • Der einzige Nachteil ist wenn der Gläubiger einen Insolvenzantrag stellt das er dann die Kosten des Verfahrens erst einmal vorstrecken muss ! So ein verfahren kann mal eben 2000€ kosten.

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