Meine Aushilfe wird Zuhause geschlagen

  • Hallo,
    ich war letzte Woche bei dem Jugendamt.
    Er war mit dem Ergebnis zufrieden,ich eher weniger.
    Da die Mutter das alleinige Sorgerecht trägt,müsste sie einem Auszug erstmal zustimmen und auch für die Kosten eines Zimmers aufkommen.
    Der Einschätzung nach,wird sie Ihre Zustimmung nicht geben,also ist erstmal kein Auszug möglich.
    Das Jugendamt würde bei einer neuerlichen Verfehlung des Stiefvaters aktiv werden.Es muss also erst zu einem erneuten Übergriff kommen,damit das Jugendamt aktiv wird.Jetzt wäre wohl nur eine Anhörung möglich,die in meinen Augen nichts bringt,da der Junge in ein falsches Licht gerückt wird.
    Das Problem ist zudem sein Alter,seine Statur.Es wird demnach eine gewisse Widerstandskraft vorausgesetzt.
    Momentan heisst es also im Grunde auf neuerliche Gewalt zu warten,selbige dann mit Attesten,Anzeige etc zu manifestieren,alternativ ein halbes Jahr bis zur Volljährigkeit zu warten oder die Mutter nach Zustimmung zu fragen.
    Das Treffen war informativ,aber in meinen Augen nicht besonders konstruktiv.

    Wer oder was ist Schmidts Katze?
    Und warum ist sie so schnell?


    Smirnoff Vernichter und Nr. 18 im S///-Lampenbesiter-Club.

  • Zitat

    Original geschrieben von Andyy23
    Es wird demnach eine gewisse Widerstandskraft vorausgesetzt.



    Beim nächsten Handgriff des Schlägers: Polizei (Platzverweis) Strafanzeige und Anzeige gegen den JA Mitarbeiter wegen unterlassener Hilfeleistung. Ist ja wohl die Höhe so was....die warten bis er 18 ist, aus Faulheit....

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Wenn Deine Aushilfe explizit um Inobhutnahme bittet (§42 SGB VIII, Abs. 1, Punkt 1), müssen sie aktiv werden und die Situation klären.


    Paragraph


    Einfach darauf bestehen, und eine Entscheidung des Familiengerichts verlangen, da die Erziehungsberechtigte nicht in der Lage ist, die Gefahr abzuwenden (siehe Absatz 3 des Paragraphen). Wenn sie dumm 'rummachen, eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung androhen und/oder den Vorgesetzten verlangen, ggf. Dienst- bzw. Fachaufsichtsbeschwerde einreichen.


    My (2) cents

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