ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von willi999
Tja,und nu kommt das nächste Problem:
Die sagen glatt wech:
Sie sind nicht der Vertragspartner,sondern der Absender.
Und nur der bekommt Auskunft.
Wenden sie sich an den Absender.
Das ist die Standardabwimmelungstaktik.
Einschreiben an DHL Geschäftsführung aufsetzen, Sachverhalt schildern, auf die Regelungen der §§ 421 I 2, 425 HGB hinweisen, angemessene Frist zur Benennung einer Ersatzzustellung oder alternativ Begleichung des bezifferten Schadens setzen.
Nach fruchlosem Fristablauf zum Rechtsanwalt mit der Sache.