Bereitstellungsgebühr + Versandkosten

  • @ All


    Hier habe ich als neuer gleich mal eine Frage :


    Habe einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen mit einem Handy , den ich gleich nach Erhalt der Ware zurück gesendet habe.
    Damit ist doch der Vertrag nicht zustande gekommen ODER ???


    Jetzt wird mir nähmlich eine Monatsgebühr , Bereitstellungsgebühr und Versandkosten abgezogen ist das so korekkt ???


    Mit freudlichen Grüßen
    CSM

  • Danke erstmal für die schnelle Antwort .
    Damit darf er auch keine Monatsgebühr , Bereitstellungsgebühr und Versandkosten abgeziehen ja ???


    Gruß CSM

  • exakt, den Vertrag hätte der Händler bei erhalt Stornieren müssen, scheinbar hat er es garnicht getan und daher wird dir jetzt alles berechnet.


    Auf jedenfall dort nachhaken!

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Kenne jetzt nicht Deinen Anbieter, aber wenn es eins der Angebote ist, die als in Zeitschriften auftauchen von einer Versandfirma, die dann einen Talkiline Vertrag anbieten, so war es vor Jahren bei mir, Handy bekommen und dann erst Vertrag unterschrieben zurück, dann würde ich mich gegen die Bereitstellungsgebühr wehren. Zwar hat Talkline damals behauptet, ich hätte mit dem Vertrag das anerkannt, aber die Vertriebsgebühr (Bereitstellungsgebühr dürfte ähnlich sein), ging nirgendwo aus dem Angebot hervor. Trotzdem wurde diese mir kulanterweise gutgeschrieben.


    Generell kann ein Vertrag auch telefonisch zustandekommen. Daher alle Prospekte, Werbung, etc. aufheben, es kommt desöfteren vor, das im Vertrag etwas anderes steht. Also alles genau durchlesen.


    Bei mir argumentierte Talkline damals, ein externer Vertriebspartner verursacht mehr Kosten, daher die Bereitstellungs- / Vertriebsgebühr. Meine Frage, wo diese Gebühr in der mir zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Preisliste steht, bekam ich eine Preisliste, die definitiv nicht mit der in der Werbung vor Vertragsschluß übereinstimmte. Dort tauchte so etwas ganz klein auf, das ist richtig, aber dies ist meines Erachtens ein Verstoß gegen Treu und Glauben, da ich so eine Gebühr bis dahin noch nicht kannte. Es war im Jahre 2008.


    Letztendlich bekam ich diese Gebühr kommentarlos trotz gegenteiligem Schreiben gutgeschrieben, habe den Vertrag mittlerweile ohnehin beendet. Aber es kommt öfters vor, das die Mobilfunkanbieter, insbesondere die Provider sehr gebührenerfindend sind.


    Kündigungsgebühr (vom Gericht in den 90-ern schon für unzulässig erklärt)
    Deaktivierungsgebühr (neuer Begriff für Kündigungsgebühr)
    Gebühr für die Abschlußrechnung (bei Vertragsschluß)
    Servicepauschale bei zustandekommen des Vertrages über eine externe Vertriebsfirma


    und so weiter.


    Gruß Boris

  • da die Netzbetreiber versuchen die erste Rechnung schnellstmöglich zu versenden (um Adresse und Bankverbindung nochmals bestätigt zu bekommen) wird es sich um eine zeitliche Überschneidung handeln und vermutlich die Rechnung sogar automatisch storniert.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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