Ließe sich die eigene Erklärung zu einer Ratenzahlungsvereinbarung nicht anfechten, wenn man bei Abgabe der Erklärung irrtümlich von einer Zahlungsverpflichtung ausgegangen war, die tatsächlich aber nicht bestand?
Zudem könnte zu berücksichtigen sein, dass der von der Vereinbarung Begünstigte selbst diesen Irrtum durch Täuschung des anderen Vertragspartners hervorgerufen hat.
Aber gut ... die Fachleute für den Fechtsport sind hier andere ...
Franie