Problem mit 1und1

  • Hallo
    brauchte mal Meinungen zu folgendem Problemchen


    Onlinebuchung einer 1&1 Notebook-Flat
    Auftragsbestätigung mit Widerufsbelehrung per email erhalten
    14 tägige Frist seit 1 Woche abgelaufen
    Erforderliche SIM Card trotz aller Bemühungen meinerseits beim Logistikunternehem konnte nicht ausgeliefert werden. Somit auch keine Ware erhalten!


    Rücktritsrecht wurde bedingt durch nicht Einhaltung der 14 tägigen Frist abgelehnt.


    Laut AGB dürfte die Rücktrittsfrist nicht abgelehnt werden, da keine SIM Card (Ware) erhalten wurde.


    In den AGB wird dazu folgendes aufgeführt


    Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), bei der Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss und in beiden Fällen auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:


    Wer hätte nun Recht der Kunde oder 1und1 ?


    Bin mal gespannt


    Danke

  • Das ist eine gut Frage....


    Weshalb konnte die SIM denn nicht ausgeliefert werden. Kannst Du denn irgendwie nachweisen, dass des deren verschulden ist? Falls ja hast Du vllt. ne kleine Chance. Wobei 1&1 da aus Erfahrungen heraus in solchen Fällen grundsätzlich leider eh immer "hart" bleibt...

  • Ist doch wurscht wieso die nicht zugestellt werden konnte.


    Ware nicht vollständig -> daher läuft dein Rückgaberecht sowieso,bzw würde es generell erst mit vollständiger lieferung beginnen.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von HSDPA
    Das ist eine gut Frage....


    Weshalb konnte die SIM denn nicht ausgeliefert werden. Kannst Du denn irgendwie nachweisen, dass des deren verschulden ist? Falls ja hast Du vllt. ne kleine Chance. Wobei 1&1 da aus Erfahrungen heraus in solchen Fällen grundsätzlich leider eh immer "hart" bleibt...


    Da deren Logistikpartner GLS ist und GLS bei uns nur Mittags ausliefert hat man als berufstätiger die Lochkarte gezogen.
    Beim Nacvhbarn bzw. bei Paketshop abgeben ist nicht, da Identverfahren. Diese Info musste ich teuer per 0900 Nr bezahlen.
    Laut Hotline 1und1 bleibt somit nur Rücktritt oder Kündigung übrig.
    Alles flexibel wie eine Brechstange!

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Ist doch wurscht wieso die nicht zugestellt werden konnte.


    Ware nicht vollständig -> daher läuft dein Rückgaberecht sowieso,bzw würde es generell erst mit vollständiger lieferung beginnen.


    Genau das gleiche habe ich auch gedacht, wie immer unterschiedliche Meinungen. Werde dann man schriftlich Widersprechen.
    Sollte jemand ein paar § kennen nur her damit, dann klappts vielleicht besser

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