Wandlung N86

  • Hallo!


    Ich habe ein Handy n86 bei Ebay gekauft und eine Rechnung 03.12.2009) für dieses Handy erhalten.
    Es ist ein Handy von T Mobile


    Dieses Handy ist jetzt 3 x deffekt gewesen und wurde eingeschickt.


    Ich habe hier durch die Zeilen gelesen das ich das auch wandeln kann.


    Wie verhält sich das ?
    Ist das ein Problem das ich nicht auf der Rechnung stehe sondern der der es bei Ebay versteigerte.


    Danke

  • Findest du es nicht ein bisschen unverschämt, nach 20min schon so blöd nachzufragen? Die Leute helfen hier freiwillig und aus Spaß an der Freude, wenn man da eine Antwort erwartet, sollte man schon ein wenig Freundlichkeit an den Tag legen.


    Soweit ich weis muss der Vertragsinhaber das machen, da das neue Handy bzw. das Angebot zu dem neuen Handy direkt an die Anschrift gesendet wird, auf die der Vertrag läuft. Generell ist das aber möglich, dazu einfach das Handy mit komplettem Zubehör im Telekom Shop abgeben, die werden dir alles weitere sagen. Auch zu der Frage wegen dem Ebay werden die dir Auskunft geben können!

  • Hallo,


    offiziell gibt es keine Wandlung mehr. Die wurde abgeschafft.


    Wenn es der Händler / Hersteller macht ist es Kulanz.


    ZEUS

  • Wandlung gibt's nicht mehr, Du kannst jetzt vom Kauf zurücktreten, wenn eine Nachbesserung zweimal erfolglos war. Nur hast Du ja mit T-Mobile gar keinen Kaufvertrag geschlossen, sondern mit dem Ebay-Verkäufer. Insofern kannst Du auch gar nicht von einem T-Mobile-Kaufvertrag zurücktreten und auf ein neues Handy bestehen. Alles andere wäre reine Kulanz von T-Mobile.


  • Sorry, aber wenn man keine Ahnung hat! (bitte an Dieter Nuhr) halten :rolleyes:


    Die Wandelung heißt seit der Schuldrechtsmodernisierung "Rücktritt", allerdings ist der Threadersteller nicht Vertragspartner von T-Mobile, ist also nicht problemlos möglich.


    Für den eigentlichen Vertragspartner gibt es auch weiterhin die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, es wurde also nicht abgeschafft.

  • Dann halt dich doch auch dran, Wandlung gibts dennoch nicht mehr, auch wenn es das selbe ist nur nur anders heißt :flop:

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • n85: Hast du das Handy von privat gekauft?


    Dann bleibt dir nur die Garantiebedingungen von Nokia zu studieren was dort zu dem Thema steht.
    Mit Gewährleistung wirds dann schwierig.

  • HI


    Ja hab das Handy von Ebay jedoch noch guten kontakt mit dem Besitzer..


    Ich habe jetzt schon das zweite Handy von T Mobile getauscht worden.


    Der T Mobile mitarbeiter sagte es ist eine Wandlung möglich meint Ihr dann klappt das?
    Weil ich müsste ja sechs wochen ohne Handy auskommen.


    Grüsse

  • Ich hab da folgende Sichtweise.


    Ich habe ja mit dem Verkäufer des Handy über Ebay einen Vertrag gemacht.
    Er hat ja seinen Handyvertrag gemacht wo er sich wie bei ratenzahlung verpflichetd über die grundgebühr das Handy abzuzahlen.
    Jetzt hat er es an mich verkauft und es hat mehrere Mängel in einem bestimmten Zeitraum also trete ich als neuer Bessitzer vom Kauf zurück.


    Oder wie seht Ihr das ??

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